Toll Collect: Daimler will bei Lkw-Mautsystem aussteigen
An der Ausschreibung für den Betrieb des deutschen Lkw-Mautsystems will sich Daimler laut einem Medienbericht nicht mehr beteiligen. Die Deutsche Telekom soll derweil weiterhin Interesse zeigen.

Der Betrieb des deutschen Lkw-Mautsystems wird derzeit neu ausgeschrieben, doch Daimler will daran offenbar nicht mehr teilnehmen. Das berichtet das Handelsblatt. Bisher wurde das System durch Toll Collect im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums betrieben. An dem Gemeinschaftsunternehmen hat die Deutsche Telekom einen Anteil von 45 Prozent. Der derzeitige Vertrag mit Toll Collect endet im September 2018.
Die streckenbezogene Maut für schwere Nutzfahrzeuge wird seit dem 1. Januar 2005 auf Autobahnen und einigen Bundesstraßen erhoben. Das Unternehmen, das mit der Erhebung beauftragt wurde, gehört mehreren Firmen. Neben Daimler ist die Telekom mit 45 Prozent beteiligt, der Rest gehört dem französischen Unternehmen Cofiroute. Die Telekom bemüht sich zudem um den Betrieb des Pkw-Mautsystems.
Laut Handelsblatt wollen die Telekom und Cofiroute für die Anteile weiter bieten. Wer die Ausschreibung gewinnt, kann das System zwölf Jahre lang, also bis August 2030 betreiben. Das aktuelle Vergabeverfahren soll im ersten Quartal 2018 abgeschlossen werden.
Wikileaks veröffentlichte 2009 große Teile der Verträge und Zusatzvereinbarungen, die von der früheren rot-grünen Bundesregierung mit dem Toll-Collect-Konsortium geschlossen wurden. Darin verbergen sich Renditezusagen in Höhe von über 1 Milliarde Euro an die Betreiber.
2015 wurde über die Lkw-Maut erneut gestritten. Lkw-Mautdaten dürfen nach der aktuellen Gesetzeslage nicht angetastet werden. Sie werden nur von Toll Collect und dem Bundesamt für Güterverkehr zu Abrechnungszwecken genutzt. Nicht einmal Strafverfolgungsbehörden dürfen auf sie zurückgreifen. Es gibt allerdings immer wieder Vorschläge, das zu ändern. So forderte der damalige Chef des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, im November 2014 einen Zugriff auf die Mautdaten zur Bekämpfung von Schwerkriminalität.
Der Präsident des Verkehrsgerichtstags und frühere Generalbundesanwalt, Kay Nehm, schloss sich im Januar 2015 der Forderung an. Als Argument diente beide Male der Fall des sogenannten Autobahnschützen. Dieser schoss zwischen 2008 und 2013 Hunderte Male auf Lastwagen. Damals konnten zur Fahndung die Mautdaten der betroffenen Abschnitte nicht verwendet werden.
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Ein Eingriff wäre es unabhängig davon, ob es vorsätzlich oder fahrlässig geschähe. Und...
Vergleichst du hier ernsthaft Kavaliersdelikte wie mord und sowas mit raubkopierer ? Oo...
Als Überwachung würde ich das nicht bezeichnen. LKW werden beruflich gefahren und der...
Oh. Dann habe ich das möglicherweise falsch verstanden. Ich bin mir aber sicher, das...
Im ersten Absatz: "An der Ausschreibung für den Betrieb des deutschen Lkw-Mautsystems...