Ist die Adblock-Sperre wirksam, oder nicht?
Bei der Frage der Wirksamkeit sei immer ein durchschnittlicher Internetnutzer zugrunde zu legen. Dabei verweist das Gericht auch auf Umgehungsanleitungen, die im Golem.de-Forum gepostet worden waren und stellt fest: "dass es nicht auf die Sicht der sich in den Spezialforen aufhaltenden, besonders internet- und technikaffinen Kommentatoren, sondern auf die Sicht eines durchschnittlichen Werbeblockernutzers" ankomme. Man könne aber beim Kreis der Adblock-Nutzer nicht davon ausgehen, "dass ein solcher Nutzer weiß, wie man JavaScripte [sic!] deaktiviert."
Dabei spiele es auch keine Rolle, ob der Javascript-Code von Bild.de per Obfuskation unleserlich gemacht wurde oder nicht. Denn der durchschnittliche Internetnutzer könne "auch nicht den Code der von ihm verwendeten Programme wie zum Beispiel der Adblock-Plus-Software, lesen, weil ihm die Sprache Javascript im Allgemeinen nicht geläufig ist"
Springer soll gegen das Datenschutzgesetz verstoßen haben
Die Beklagten hatten außerdem argumentiert, dass das Vorgehen des Springer-Verlages gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoße. Der Verlag erhebe rechtswidrig, ob die Nutzer einen Adblocker nutzten oder nicht. Denn aufgrund der übermittelten IP-Adresse könnten dem Merkmal Adblocker oder nicht einzelne Nutzer zugeordnet werden. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.
Das Urteil billigt dem Springer-Verlag grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch für "bereits eingetretene oder aufgrund der bereits erfolgten Verbreitung der Umgehungsfilterbefehle noch zukünftig eintretende Schäden" zu. Über die Höhe der Forderung trifft der Schriftsatz noch keine definitive Aussage, darin heißt es nur "die Kammer schätzt dieses Interesse auf 5.000 Euro". Wenn Springer in einem weiteren Verfahren wirklich Schadensersatz geltend machen wollte, würde die Forderung vermutlich deutlich darüber liegen.
Springer will aber offenbar keine weiteren Schritte unternehmen. Ein Unternehmenssprecher teilte auf Anfrage von Golem.de mit: "In dem von Youtuber Tobias Richter eingeleiteten Gerichtsverfahren ging es für Bild von Anfang an ausschließlich darum, die Rechtswidrigkeit der Verbreitung von Umgehungsregeln für die Adblocker-Sperre auf Bild.de festzustellen. Mit dem nunmehr rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Hamburg ist dies geschehen. An einer weiteren Auseinandersetzung haben wir kein Interesse."
Das gesammelte Geld ist durch die bisherigen Verfahren offenbar aufgebraucht. Nach eigenen Angaben muss Richter selbst eine Lücke von 400 Euro ausgleichen. Er hatte nach eigenen Angaben auch versucht, beim CCC und bei Netzpolitik.org eine Crowdfunding-Kampagne zu starten, um Geld für eine Berufungsverhandlung zu sammeln. Diese würde ungefähr 15.000 Euro kosten. Dazu kommt es nun nicht. Oder, wie Richter in seinem Youtube-Video selbst sagte: "Es ist an der Zeit, Schluss zu machen"
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Tobis Tricks: Youtuber gibt Kampf gegen Bild.de auf |
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Wenn Du nicht möchtest, dass der Bildbote dein Beet umgräbt dann musst Du Bild...
Ich wüsste nicht, warum Adguard gegen "ein geltendes Gesetz" verstößt.
Wüsste nicht, was der erwiesenermaßen fehlerhafte Algorithmus mit Geld zu tun hat. CSS...
Bei so einem Rechtsstreit ist immer unklar, wie es ausgeht. Allein die Aspekte und...
Dankend zurück. Hast Du meinen Post eigentlich gelesen oder aggregierst Du hier nur...