TKG-Novelle: Erleichterung für Trenching, Strafen für niedrige Bandbreite
Die Bundesregierung wird mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wichtige Änderungen beschließen, darunter die erhebliche Stärkung des Ausbaus mit Trenching oder die oberirdische Verlegung. Das gaben das Bundeswirtschafts- und das Bundesverkehrsministerium am 7. August 2020 bekannt. Baumaßnahmen für Gigabitnetze sollen durch starke Vereinfachungen der Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Um den Mobilfunkausbau in der Fläche zu beschleunigen, wird die Nutzung von Forst- und Wirtschaftswegen sowie von Bahngrundstücken vereinfacht. Stadtmöbel und sonstige Trägerstrukturen wie Reklameschilder und Ampeln sollen von Netzbetreibern für Small Cells in 5G-Netzen mitgenutzt werden können.
Auch pauschale Entschädigungen der Kunden bei Störungen oder nicht eingehaltenen Techniker-Terminen wird es geben. Die Nicht-Einhaltung der im "Vertrag zugesicherten Bandbreite soll rechtliche Konsequenzen" haben. Hier wird ein Minderungsrecht eingeführt, Details wurden dazu nicht genannt. Die Einführung eines Anspruchs auf schnelles Internet für alle bedeute aber kein Recht auf Fiber To The Home (FTTH) für alle. Aber eine Datenrate wird im Gesetzentwurf, der Golem.de aus Regierungskreisen vorliegt, nicht festgelegt.
TKG: Ankurbelung der Kabelnetzversorgung fällt weg
Eine Kündigung des Kabelnetzzugangs, der über die Nebenkostenabrechnung abrechnet wird, soll den Mietern ermöglicht werden. "Dieses aus den 80er Jahren stammende Relikt zur Ankurbelung der Kabelnetzversorgung hat heute seine Berechtigung verloren. Alle Mieter sollen die Chance haben, ihren Anbieter selbst zu wählen", erklärten die Ministerien. Das bisherige System hemme die Wahlfreiheit der Verbraucher und den Wettbewerb im Telekommunikationssektor. Auch hier sollen die Kunden Verträge schließen können, die nur maximal über 24 Monate reichen.
Die Routerfreiheit soll beibehalten werden, wogegen die Netzbetreiber auf europäischer Ebene ankämpfen. Es bleibe bei der "Wahlfreiheit des Kunden, welches Telekommunikationsendgerät er nutzt".
TKG: Lokales Roaming, aber in engen Grenzen
Die Bundesnetzagentur soll zur Verbesserung der Versorgung lokales Roaming oder Infrastruktursharing anordnen können, aber nur in lokalen engen Grenzen und "wenn dem eigenwirtschaftlichen Ausbau der Mobilfunknetzbetreiber unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen". Im Festnetz soll Open-Access bei Förderungen angeordnet werden können.
Teilweise werden mit der Novelle EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Laut Informationen von Heise.de(öffnet im neuen Fenster) haben das Bundesinnenministerium und das -verteidigungsministerium Bedenken in Sicherheitsfragen. Das Bundesjustizministerium wolle eine Verkürzung der 24-monatigen Vertragslaufzeit in der Telekommunikation durchsetzen.
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