TKG: Kabelnetzbetreiber fühlen sich enteignet

Die Kabelnetzbetreiber wollen sich rechtlich dagegen wehren, dass es im neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für Wohnungsunternehmen(öffnet im neuen Fenster) gibt. Das gab der Branchenverband Anga am 22. September 2021 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Der Verband werde gegen die "ungerechte und enteignungsgleiche Neuregelung" vorgehen.
Verbandschef Thomas Braun sagte: "Dass die Kündigungen ohne Entschädigung für vom Netzbetreiber getätigte Investitionen erfolgen können, ist völlig unverhältnismäßig. Diese Regelung kann keinen Bestand haben." Das Kündigungsrecht sei überflüssig, weil das Zivilrecht schon heute eine "faire Anpassung bestehender Verträge" ermögliche.
Was das neue TKG der Branche gebracht hat
Rund 12,5 Millionen Haushalte in Deutschland haben TV-Kabelnetz bisher als Teil der Wohnungsmiete erhalten. Das wird sich mit der TKG-Novelle ändern, der der Bundesrat am 7. Mai 2021 zugestimmt hat. Damit dürfen die Kabelnetzgebühren nicht mehr auf die Mietnebenkosten umgelegt werden. Umstritten daran war, dass alle Bewohner eines Mietshauses die Entgelte zahlen müssen, auch wenn sie den Kabelanschluss gar nicht nutzen.
Solche Verträge sollen nach einer Übergangsfrist bis 2024 nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden. Nur wenn der Vermieter neue Glasfaserleitungen hat verlegen lassen, kann er Mietern ein "Bereitstellungsentgelt" von 60 Euro pro Jahr und Wohnung berechnen. Verbraucherschützer und die Deutsche Telekom waren für die Gesetzesänderung eingetreten. Die Wohnungsbaukonzerne(öffnet im neuen Fenster) und die Kabelnetzbetreiber wollten die bisherige Regelung im Wesentlichen beibehalten.
"Der Verband selbst hat keine rechtliche Klagebefugnis, aber wir werden unsere Mitgliedsunternehmen bei geplanten Verfahren unterstützen" , sagte Anga-Sprecherin Jenny Friedsam Golem.de auf Anfrage.



