Zum Hauptinhalt Zur Navigation

TKG-Änderungsgesetz: Regierung will keinen Schutz vor Low-Speed und Abzocke

Die beschlossenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes bringen keinen wirksamen Schutz vor viel zu niedrigen Datenraten und Abzocke am Handy. Die Regierung hat offenbar Angst vor wirksamen Sanktionen gegen die Konzerne.
/ Achim Sawall
30 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Technik bei Vodafone (Bild: Vodafone)
Technik bei Vodafone Bild: Vodafone

Experten kritisieren das Dritte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) als weitgehend wirkungslos für die Nutzer. Der Bundestag hatte das Gesetz am 27. April 2017 verabschiedet.

Tabea Rößner, Sprecherin für Digitale Infrastruktur der Grünen, sagte(öffnet im neuen Fenster) : "Im Gesetz fehlen spezifische Sanktionstatbestände, um Verstöße der Internetanbieter bei den tatsächlich zur Verfügung gestellten Bandbreiten, gegen die Netzneutralität oder bei unzulässigen Abbuchungen über die Mobilfunkabrechnung von Drittanbietern wirksam zu ahnden."

Nötig seien konkrete Vorschläge für Mindeststandards und wirksame Sanktionen. Verbraucher sollen pauschalierte Schadenersatzansprüche geltend machen können, sie brauchten laut Rößner sowohl ein Recht auf Sonderkündigung als auch auf Tarifanpassung, wenn die Anbieter die versprochenen Mindestbandbreiten nicht liefern. "Wenn derartige Verstöße nicht verfolgt werden können, müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher auch weiterhin auf den Ladebalken starren" . Die Netzagentur hatte Ende März nach Prüfungen von 160.000 Anschlüssen festgestellt, dass im Festnetz nur rund zwölf Prozent der Anschlüsse wirklich die beworbene Maximalgeschwindigkeit lieferten, bei Mobilfunkanschlüssen waren es nur fünf Prozent.

Versprechen nicht gehalten

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), betonte(öffnet im neuen Fenster) : "Zwar soll die Bundesnetzagentur ein einheitliches Verfahren zum besseren Schutz gegen Abofallen, also gegen unberechtigte Rechnungsposten von Drittanbietern auf der Handyrechnung, aufsetzen. Die vom VZBV und Bundesrat geforderte voreingestellte Drittanbietersperre wird jedoch nicht eingeführt."

Der Entwurf der Bundesnetzagentur zu Abweichungen bei der Datenübertragungsrate ändere an dem Problem vorerst nicht viel und bleibe "ein Tropfen auf dem heißen Stein." Verbraucher hätten noch immer keine Rechtssicherheit, unkompliziert ihren Tarif zu mindern oder anzupassen, wenn sich Anbieter nicht an ihre vertraglichen zugesicherten Bandbreiten hielten.

Ein Staatssekretär des Bundesjustizministeriums hatte im Dezember 2016 im Zusammenhang mit WAP-Billing-Betrug schwere Vorwürfe gegen die Mobilfunkbetreiber erhoben . Die Mobilfunkkonzerne hätten Betrug vielleicht "billigend in Kauf genommen" , sagte Staatssekretär Gerd Billen. "Weil sie daran verdient haben, oder weil sie sich zu wenig Arbeit gemacht haben, die Betrüger aus dem Markt zu werfen."


Relevante Themen