TK-Modernisierungsgesetz: Universaldienst mit "vielen Schlupflöchern und Ausnahmen"

Während die Grünen den verpflichtenden Universaldienst als viel zu eingeschränkt kritisieren, klagen die Netzbetreiber über neue Belastungen.

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Blick in den Plenarsaal am 27. Januar 2021
Blick in den Plenarsaal am 27. Januar 2021 (Bild: Bundestag / Marco Urban)

Das TK-Modernisierungsgesetz (TKMoG) wurde am 22. April 2021 vom Bundestag verabschiedet. Es beinhaltet auf rund 500 Seiten Festlegungen zu einem Recht auf schnelles Internet, ein mietrechtliches Glasfaserbereitstellungsentgelt, Änderungen bei Vertragslaufzeiten von bis zu 24 Monaten und eine Umlagefinanzierung für den Breitbandausbau.

Ein Internetzugang im Rahmen des Universaldienstes werde "zwar umgesetzt, aber der Gesetzentwurf entpuppt sich als Minimalversion der EU-Vorgaben, die im Alltag bei Weitem nicht ausreichen", sagte Margit Stumpp, Expertin für digitale Infrastruktur der Bundestagsfraktion der Grünen, Golem.de auf Anfrage.

"Schlimmer noch, die überarbeitete Version des Entwurfs birgt neue Schlupflöcher und Ausnahmen bei Uploadrate und Latenz. Die Formulierung 'von mindestens 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzte Mindestbandbreite' wurde abgeschwächt, wenn bestimmte Dienste wie Videokonferenzen auch mit geringeren Bandbreiten funktionieren, ist sie obsolet. Diese Rahmenbedingungen stehen einer effektiven Umsetzung des Universaldienstes im Weg", erklärte Stumpp.

Die Bundesnetzagentur müsse verpflichtet werden, jährlich eine angemessene Mindestbandbreite konkret vorzugeben, die jederzeit und überall zur Verfügung stehen müsse und orientiert an den tatsächlichen Nutzungsgewohnheiten angepasst werde, forderte die Politikerin.

VATM: Rechtsanspruch kann Bagger nicht vermehren

Der Kabelnetzbetreiberverband Anga kritisierte dagegen neue Vorgaben für den Universaldienst, was zusammen mit Minderungsrechten für Kunden und zusätzlichen Informationspflichten für Netzbetreiber "hohe Kosten für die Wirtschaft" mit sich bringe, erklärte Anga-Präsident Thomas Braun. Das trage nicht zur Erreichung des Ziels bei, den Gigabit-Ausbau in Deutschland voranzubringen und die notwendige Konnektivität zu schaffen.

Die Regelungen zum Recht auf schnelles Internet sind auch aus Sicht des VATM (Verband der Anbieter von Telekommunitations- und Mehrwertdiensten) weder sinnvoll noch mit EU-Recht vereinbar. "Mit einem solchen Rechtsanspruch lassen sich Bagger weder vermehren, noch können sie dadurch schneller graben", sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

"Es muss in Zukunft vielmehr darum gehen, ganze Orte mit Glasfaser zu versorgen und nicht erst einzelne Häuser. Für die nächsten Jahre, in denen wir fast jede Straße in Deutschland umgraben müssen, brauchen wir praktikable Zwischenlösungen, die diesen Bürgern auch in der Praxis schnell helfen, zum Beispiel mit Funklösungen, um Homeoffice und Homeschooling zu realisieren."

Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), in dem viele kommunale Netzbetreiber organisiert sind, monierte: "Der Universaldienst ist kein Ausbaubeschleuniger." Der eigenwirtschaftliche Ausbau, flankiert von einer umsichtigen Anreiz- und Förderpolitik, bringe alle schneller ans Ziel als jede staatliche Ausbauverpflichtung, die die ohnehin schon knappen Tiefbaukapazitäten binde.

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