TK-Modernisierungsgesetz: Umlagefähigkeit von Glasfaser erst in drei Jahren

Dass die bestehende Regelung zur Umlagefähigkeit von TV-Kabelnetzen erst Ende Juni 2024 enden soll, ist für den Breko bedauerlich. Für die Kabelnetzbetreiber ist es ein schwerer Schlag.

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Glasafserausbau von DNS-Net
Glasafserausbau von DNS-Net (Bild: DNS-Net)

Das am 22. April verabschiedete TK-Modernisierungsgesetz (TKMoG) beinhaltet ein mietrechtliches Glasfaserbereitstellungsentgelt. Bedauerlich sei, dass die bestehende Regelung zur Umlagefähigkeit erst Ende Juni 2024 enden soll, sagte Breko-Geschäftsführer Stephan Albers. "Hier hätten wir uns eine deutlich kürzere Übergangszeit gewünscht, damit sich die positive Wirkung so schnell wie möglich zugunsten der vielen Mieter entfalten kann", erklärte Albers.

Damit werde ein starker Anreiz für den Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern gesetzt. Der Breko habe bis zuletzt dafür gerungen, dass seine Idee Eingang in das Gesetz finde. Mit der Modernisierung der Umlagefähigkeit setze der Gesetzgeber einen Vorschlag des Breko (Bundesverband Breitbandkommunikation) um.

Das Gesetz sieht erstmals ein sogenanntes Glasfaserbereitstellungsentgelt vor, das Hauseigentümer auf ihre Mieter umlegen können, wenn eine Umlage im Mietvertrag vereinbart ist.

Netzbetreiber können künftig bis zu 60 Euro pro Wohneinheit im Jahr und in der Summe bis zu 540 Euro für die Bereitstellung eines Glasfaseranschlusses verlangen. Voraussetzung ist laut dem Gesetz ein Zugang mit "sehr hoher Kapazität", der "zu Spitzenlastzeiten eine vergleichbare Netzleistung in Bezug auf die verfügbare Downlink- und Uplink-Bandbreite, Ausfallsicherheit, fehlerbezogene Parameter, Latenz und Latenzschwankung bieten kann".

Kabelnetzbetreiber sehen Bestand gefährdet

Derzeit profitieren mehr als zwölf Millionen Mieter davon, dass die Gebühren für preiswerte Kabelsammelanschlüsse, die für TV-Empfang und Internet genutzt werden, zu den umlagefähigen Kosten gehören. Umstritten daran war, dass damit alle Bewohner eines Mietshauses die Entgelte zahlen müssen, auch wenn sie den Kabelanschluss gar nicht nutzen.

Die modernisierte Umlagefähigkeit beschleunige den Ausbau von hochleistungsfähigen Inhouse-Netzen, erklärte der VKU (Verband kommunaler Unternehmen). "Es ist gut, dass der Bundestag an diesem bewährten Instrument festhält und an die heutigen Gegebenheiten anpasst. Die nun vorliegende Lösung ist ein guter Kompromiss. Nun gibt es einen richtigen Anreiz, dass diejenigen Technologien ausgerollt werden, die heute und in Zukunft riesige Datenmengen mit höchsten Geschwindigkeiten übertragen. Und das ist Glasfaser", sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer VKU .

Der Berichterstatter der Arbeitsgruppe Digitale Agenda, Hansjörg Durz (CSU), erklärte für die Regierung: "Die Umlagefähigkeit von Kabelnetzen - ein Relikt aus den 80er Jahren - bauen wir zu einer echten und modernen Glasfaserförderung um. Damit zünden wir den Glasfaser-Turbo für Deutschland. Viele Mieterinnen und Mieter werden bis 2027 mit einem Glasfaseranschluss in ihrer Wohnung versorgt werden. Durch das Auslaufen der bisherigen Umlagefähigkeit befeuern wir zudem den Wettbewerb der Netzanbieter um die Endkunden." Mit der neuen Glasfaserförderung sei Open Access und freie Anbieterwahl garantiert.

Thomas Braun, Präsident der Anga, einem Verband der Kabelnetzbetreiber, sagte: "Die geplante Änderung der mietrechtlichen Umlagefähigkeit von Breitband-Inhousenetzen ist differenziert zu bewerten. Die Umlagefähigkeit war bisher die Grundlage für Hauseigentümer und TK-Netzbetreiber. Jetzt muss die Praxis zeigen, ob diese Regelung tatsächlich Anreize für einen Ausbau schaffen kann. Bestandsnetze erhalten eine Übergangsfrist bis Mitte 2024, verbunden mit einem entschädigungslosen Sonderkündigungsrecht für die Wohnungswirtschaft zum Ablauf dieser Frist." Dies sei angesichts laufender Verträge eine kurze Übergangsfrist für den Bestand und gefährde die heute gut funktionierende Versorgung in den Gebäuden.

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