Keine Freigabe für Standortdaten bei Tiktok

Zumindest mit Hilfe von Tiktok dürfte China das nicht so einfach herausfinden. Denn die App verfügt über keine Berechtigungen, die Standortdaten der Nutzer abzufragen. "Wenn Sie die Plattform auf einem Mobilgerät benutzen, erfassen wir Daten über Ihren Standort, um Ihr Erlebnis auf der Plattform anzupassen. Wir leiten Ihren ungefähren Standort von Ihrer IP-Adresse ab. In einigen Ländern können wir auch GPS-Daten sammeln", heißt es in der Datenschutzerklärung. In Mobilfunknetzen sind IP-Adressen geografisch in der Regel sehr ungenau.

In der Präsidentenverfügung Trumps zu Tiktok heißt es dazu: "Möglicherweise kann China die Standorte von Bundesangestellten und Auftragnehmern verfolgen, Dossiers mit persönlichen Informationen für Erpressungen erstellen und Unternehmensspionage betreiben." Darüber hinaus könne die App für Desinformationskampagnen verwendet werden. So seien über Tiktok-Videos inzwischen entlarvte Verschwörungstheorien über die Entstehung des Coronavirus verbreitet worden.

Belastbare Analysen fehlen noch

Auch stört sich die US-Regierung daran, dass die App Berichte zensiert, die der chinesischen Regierung nicht gefallen. Das gelte für Videos über Proteste in Hongkong oder die Behandlung der Uiguren sowie anderer muslimischer Minderheiten. Wie Tiktok seine Inhalte moderiert, hat Netzpolitik.org bereits Ende 2019 ausführlicher analysiert. Demnach werden kritische politische Inhalte schnell Opfer von Zensur.

Eine ausführliche und belastbare Analyse, welche Daten von Tiktok tatsächlich ausgelesen und ausgewertet werden, bleibt die US-Regierung jedoch schuldig. Zweifellos scheint es Bytedance ebenso wie andere App-Entwickler mit dem Datenschutz nicht so genau zu nehmen. Zuletzt gab es Vorwürfe, die App greife unzulässigerweise die Mac-Adressen der Geräte ab, auf denen die App installiert ist. Die EU ist ebenfalls aktiv geworden.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat im Juni 2020 angekündigt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, um mögliche Aktionen gegen die App zu koordinieren und ein besseres Verständnis von deren Datenverarbeitung und Praktiken zu erhalten.

Parallelen zum Streit mit den USA

Dabei erinnert der Streit zwischen den USA und Tiktok an die Auseinandersetzungen zwischen EU und den USA über die Datenschutzabkommen Safe Harbor und Privacy Shield. Bereits zweimal hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern von US-Firmen nicht ausreichend vor dem Zugriff der US-amerikanischen Behörden geschützt sind. Was US-Präsident Donald Trump an Tiktok krisitiert, werfen die Europäer eins zu eins den US-Konzernen vor.

Der große Unterschied: Die EU fordert Konzerne wie Google, Facebook, Amazon oder Microsoft (noch) nicht dazu auf, ihre europäischen Aktivitäten an europäische Konzerne zu verkaufen. Es besteht noch immer die Hoffnung, das für unzulässig erklärte Datenschutzabkommen so nachzubessern, dass eine Datenspeicherung in den USA nach den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) möglich ist.

Das Vorgehen der US-Regierung im Falle Tiktok und Wechat ist dagegen deutlich radikaler.

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 Tiktok-Übernahme: Ein unmoralisches AngebotVorgeschobene Datenschutzbedenken 
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