Tiefgarage elektrifiziert: Zwei Jahre und 30.000 Euro später
Was bei einem Einfamilienhaus schnell erledigt ist, kann bei der Elektrifizierung einer größeren Tiefgarage sehr aufwendig sein – und viel Geld kosten.

Wie kommt der Strom in die Tiefgarage? Diese Frage haben wir bei Golem.de schon im April 2017 zu beantworten versucht. Rund sechs Jahre später hängt am Stellplatz des Autors tatsächlich eine Wallbox – wenn auch noch ohne Strom. Seine Erfahrungen dürften exemplarisch zeigen, warum es mit der Elektromobilität nur recht langsam vorangeht. Und alles viel teurer und komplizierter als erwartet werden kann.
- Tiefgarage elektrifiziert: Zwei Jahre und 30.000 Euro später
- Grundlegende Fragen zuerst klären
- Wer dafür stimmt, bezahlt
- Ein paradoxer Beschluss ohne Mehrheit
- Lieferprobleme bei Schaltschränken
Immerhin: Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2020 haben Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch auf private Lademöglichkeiten in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen erhalten. Damit war die bis dato größte Hürde auf dem Weg zur Installation einer Ladeinfrastruktur beseitigt. Doch die Umsetzung eines solchen Anspruchs ist in der Praxis alles andere als trivial.
Lastmanagement fast unverzichtbar
Denn was die Bundesnetzagentur bundesweit gegen viel Widerstand im Großen regeln will, gilt für Mehrfamilienhäuser auch im Kleinen. Wenn nach und nach immer mehr Autobesitzer ihren Stellplatz elektrifizieren wollen, reicht irgendwann der zur Verfügung stehende Strom nicht mehr aus. Es ist daher sinnvoll, von Anfang an ein System zu installieren, das skalierbar ist und am Ende sämtliche Stellplätze mit Strom versorgen kann. Das erspart kostspielige Nachrüstungen und den späteren Austausch von Kabeln, Wallboxen und Steuerungssystemen.
Doch wie sollte eine Eigentümergemeinschaft (WEG) oder ein einzelner Eigentümer am besten vorgehen? In einem Tutorial (g+) haben wir im Dezember 2020 die verschiedenen Herangehensweisen an ein solches Projekt vorgestellt. Eine Pauschalempfehlung dafür gibt nicht, da jede WEG beziehungsweise Immobilie ihre Besonderheiten aufweist. Auch in elektrotechnischer Sicht.
Lotteriespiel Wallbox-Förderung
Für die Motivation, ein solches Projekt anzugehen, hatte die frühere Bundesregierung selbst gesorgt. Pünktlich zur Gesetzesänderung startete sie ein Förderprogramm für private Wallboxen. Für jede Wallbox gab es 900 Euro, wenn die recht umfangreichen Förderbedingungen erfüllt würden.
Nun tickte die Uhr für die Interessenten: Wenn der Förderantrag gestellt und bewilligt war, musste innerhalb von neun Monaten die Wallbox hängen. Ein Lotteriespiel. Denn wer den Antrag zu früh stellte, lief Gefahr, nicht rechtzeitig fertig zu werden. Wer zu lange wartete, konnte erst recht leer ausgehen. Denn es war abzusehen, dass wegen der großen Nachfrage die Fördersumme schnell ausgeschöpft sein würde.
Langer Atem erforderlich
Doch was bei einem Eigenheimbesitzer schnell erledigt ist, erfordert bei einer WEG einen langen Atem. Vor allem der Beschluss sollte gut vorbereitet sein. Können Dienstleister und Handwerker danach nicht gleich beauftragt werden, sind monatelange Verzögerungen zu befürchten.
Sinnvoll ist auf jeden Fall, zunächst das konkrete Interesse von Eigentümern und Mietern an einer eigenen Wallbox abzufragen. Daraus ergibt sich ein erster Überblick, wie viele Parteien sich an der Planung der Anlage und der Finanzierung der Grundinstallation beteiligen könnten. Diese Einschätzung ist nicht unwichtig, um den WEG-Beschluss formulieren und herbeiführen zu können.
Im konkreten Fall zeigte sich, dass etwa 10 von 48 Eigentümern an der Installation einer Wallbox interessiert waren. Eine ausreichend große Zahl an Beteiligten ist wichtig, um bei einem Lastmanagement die erforderliche Grundinstallation finanzieren zu können. Denn die Kosten dafür können mehrere Zehntausend Euro betragen.
Wenige Monate nach der Gesetzesänderung vom 1. Dezember 2020 besprachen sich die Interessierten das erste Mal.
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