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Tiefgarage elektrifiziert: Zwei Jahre und 30.000 Euro später

Was bei einem Einfamilienhaus schnell erledigt ist, kann bei der Elektrifizierung einer größeren Tiefgarage sehr aufwendig sein – und viel Geld kosten.
/ Friedhelm Greis
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Um eine komplette Tiefgarage zu elektrifizieren, braucht es ordentlich viel Strom. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Um eine komplette Tiefgarage zu elektrifizieren, braucht es ordentlich viel Strom. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Wie kommt der Strom in die Tiefgarage? Diese Frage haben wir bei Golem.de schon im April 2017 zu beantworten versucht . Rund sechs Jahre später hängt am Stellplatz des Autors tatsächlich eine Wallbox – wenn auch noch ohne Strom. Seine Erfahrungen dürften exemplarisch zeigen, warum es mit der Elektromobilität nur recht langsam vorangeht. Und alles viel teurer und komplizierter als erwartet werden kann.

Immerhin: Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2020 haben Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch auf private Lademöglichkeiten in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen erhalten . Damit war die bis dato größte Hürde auf dem Weg zur Installation einer Ladeinfrastruktur beseitigt. Doch die Umsetzung eines solchen Anspruchs ist in der Praxis alles andere als trivial.

Lastmanagement fast unverzichtbar

Denn was die Bundesnetzagentur bundesweit gegen viel Widerstand im Großen regeln will , gilt für Mehrfamilienhäuser auch im Kleinen. Wenn nach und nach immer mehr Autobesitzer ihren Stellplatz elektrifizieren wollen, reicht irgendwann der zur Verfügung stehende Strom nicht mehr aus. Es ist daher sinnvoll, von Anfang an ein System zu installieren, das skalierbar ist und am Ende sämtliche Stellplätze mit Strom versorgen kann. Das erspart kostspielige Nachrüstungen und den späteren Austausch von Kabeln, Wallboxen und Steuerungssystemen.

Doch wie sollte eine Eigentümergemeinschaft (WEG) oder ein einzelner Eigentümer am besten vorgehen? In einem Tutorial (g+) haben wir im Dezember 2020 die verschiedenen Herangehensweisen an ein solches Projekt vorgestellt. Eine Pauschalempfehlung dafür gibt nicht, da jede WEG beziehungsweise Immobilie ihre Besonderheiten aufweist. Auch in elektrotechnischer Sicht.

Lotteriespiel Wallbox-Förderung

Für die Motivation, ein solches Projekt anzugehen, hatte die frühere Bundesregierung selbst gesorgt. Pünktlich zur Gesetzesänderung startete sie ein Förderprogramm für private Wallboxen . Für jede Wallbox gab es 900 Euro, wenn die recht umfangreichen Förderbedingungen erfüllt würden.

Nun tickte die Uhr für die Interessenten: Wenn der Förderantrag gestellt und bewilligt war, musste innerhalb von neun Monaten die Wallbox hängen. Ein Lotteriespiel. Denn wer den Antrag zu früh stellte, lief Gefahr, nicht rechtzeitig fertig zu werden. Wer zu lange wartete, konnte erst recht leer ausgehen. Denn es war abzusehen, dass wegen der großen Nachfrage die Fördersumme schnell ausgeschöpft sein würde.

Langer Atem erforderlich

Doch was bei einem Eigenheimbesitzer schnell erledigt ist, erfordert bei einer WEG einen langen Atem. Vor allem der Beschluss sollte gut vorbereitet sein. Können Dienstleister und Handwerker danach nicht gleich beauftragt werden, sind monatelange Verzögerungen zu befürchten.

Sinnvoll ist auf jeden Fall, zunächst das konkrete Interesse von Eigentümern und Mietern an einer eigenen Wallbox abzufragen. Daraus ergibt sich ein erster Überblick, wie viele Parteien sich an der Planung der Anlage und der Finanzierung der Grundinstallation beteiligen könnten. Diese Einschätzung ist nicht unwichtig, um den WEG-Beschluss formulieren und herbeiführen zu können.

Im konkreten Fall zeigte sich, dass etwa 10 von 48 Eigentümern an der Installation einer Wallbox interessiert waren. Eine ausreichend große Zahl an Beteiligten ist wichtig, um bei einem Lastmanagement die erforderliche Grundinstallation finanzieren zu können. Denn die Kosten dafür können mehrere Zehntausend Euro betragen.

Wenige Monate nach der Gesetzesänderung vom 1. Dezember 2020 besprachen sich die Interessierten das erste Mal.

Grundlegende Fragen zuerst klären

Die grundsätzliche Art der Installation sollte möglichst zu Beginn des Prozesses geklärt werden, um Verzögerungen und Doppelarbeit zu vermeiden. Entscheidende Kriterien waren in unserem Fall unter anderem die Möglichkeit, aus einem großen Pool von Wallboxen auswählen und die Ladevorgänge komfortabel überwachen und abrechnen zu können.

Die größte Schwierigkeit für die interne Arbeitsgruppe bestand darin, eine rechtlich saubere Lösung für Finanzierung und Betrieb der Infrastruktur zu finden. Denn es ist problematisch, wenn ein solches Projekt zunächst nur von einem Teil der Eigentümer finanziert wird, jedoch potenziell von allen genutzt werden kann. Dabei erschien uns am sinnvollsten, wie bei vergleichbaren Projekten eine Interessengemeinschaft (IG) E-Mobilität zu gründen. Diese sollte die Ladeinfrastruktur bereitstellen.

Wie gründet man eine IG-E-Mobilität?

Doch das war leichter gesagt als getan. Leider gelang es uns nicht, einen Mustervertrag für eine solche IG aufzutreiben. Zwar stellen einige Lademanagementanbieter solche Verträge ihren Kunden zur Verfügung. Doch die stellen sie nicht für die Allgemeinheit zur Verfügung. Auch der ADAC oder andere Verbände konnten uns damals nicht weiterhelfen. Daher haben wir versucht, selbst einen Nutzungsvertrag E-Mobilität zu erstellen.

Denn inzwischen war abzusehen, dass nach den Einschränkungen der Coronapandemie wieder Eigentümerversammlungen möglich würden. Und da die Förderuhr tickte, wollten wir nicht länger als nötig warten. Daher stand nun der heikle Moment bevor, die Hausverwaltung in das ganze Vorhaben einzubinden.

Technisches und juristisches Neuland für Hausverwaltungen

Nach der Änderung des WEG-Gesetzes können Wohnungsbauunternehmen oder Hausverwaltungen das Thema Wallbox nicht mehr ignorieren. Anspruch bleibt Anspruch. Allerdings gibt es nur wenig Expertise auf dem Gebiet und noch einige rechtliche Unklarheiten. So hat das Landgericht München ein früheres Urteil kassiert , wonach Mieter ihren gesetzlichen Anspruch auf eine private Ladestelle nicht mit einem beliebigen Anbieter umsetzen dürfen.

Bevor einzelne Eigentümer oder Mieter vorpreschen und inkompatible Einzellösungen installieren, ist es sicher im Interesse der Hausverwaltung, ein langfristiges Konzept umzusetzen. Das macht es am Ende einfacher, neue Wallboxen hinzuzufügen und zu integrieren. Allerdings ist klar, dass die Betreuung einer solchen Infrastruktur auch einen höheren Verwaltungsaufwand bedeutet.

Die Tatsache, dass die Finanzierung der Infrastruktur von den Elektromobilisten übernommen wird, vereinfacht das Prozedere deutlich.

Wer dafür stimmt, bezahlt

So müssen nicht wie sonst üblich mehrere Angebote eingeholt und zur Abstimmung gestellt werden. Von den im Tutorial vorgestellten Anbietern fiel unsere Wahl auf The Mobility House. Das Münchner Unternehmen arbeitet bundesweit mit Installateuren zusammen und hat auch regionale Projektbetreuer. Der sogenannte Chargepilot(öffnet im neuen Fenster) ermöglicht unter anderem eine unbegrenzte Anzahl an integrierbaren Ladepunkten und eine Schieflastregelung zur vollständigen Ausnutzung des Netzanschlusses.

Um überhaupt ein konkretes Angebot zu erhalten, war eine technische Begehung erforderlich. Diese kostete inklusive eines Umsetzungskonzeptes 1.900 Euro, was mit Preisen anderer Anbieter vergleichbar ist. Deutlich günstiger war hingegen das 2017 eingeholte Angebot von Vattenfall für 75 Euro. Doch das vorgeschlagene Konzept war zum einen nicht überzeugend und wäre zum anderen wohl an der damals noch erforderlichen Einstimmigkeit gescheitert.

Gesamtkosten von mehr als 30.000 Euro

Im Herbst 2021 ging es dann endlich voran. The Mobility House erstellte in Kooperation mit einem Elektrotechnikunternehmen aus der Region ein Konzept. Dieser Auftrag erfolgte ohne WEG-Beschluss und wurde von einem Miteigentümer vorfinanziert. Das beschleunigte den Ablauf erheblich. Auf der Basis des Konzeptes erfolgte ein Angebot, über das die WEG dann abstimmen sollte. Die Kosten von knapp 33.000 Euro für die Grundinstallation samt Lademanagement waren deutlich höher als erwartet. Vattenfall hatte nur 11.600 Euro veranschlagt.

Allein der Wandschrank für die Unterverteilung schlug mit mehr als 8.000 Euro zu Buche. Das Kabel mit einem Querschnitt von 70 qmm kostete mehr als 3.000 Euro. Hinzu kamen für den Anschluss der Wallbox noch individuelle Kosten zwischen 900 und 2.000 Euro, je nach Entfernung des Stellplatzes von der Unterverteilung. Einschließlich der Kosten für die Wallbox summierten sich die Ausgaben für jeden der zehn Elektroautopioniere damit auf rund 5.700 Euro.

Zusätzliche Probleme mit Doppelparkern

Wobei: Wer das Pech hat, über einen Duplex-Parker zu verfügen, muss noch tiefer in die Tasche greifen. Denn für Doppelparker ist eine spezielle Installation erforderlich. Ein weiterer Nachteil: Das Auto darf nur 2.000 kg wiegen. Dieses Gewicht wird von vielen Elektroautos überschritten. Vor allem war es gar nicht so einfach, eine technische Lösung für den beweglichen Anschluss zu finden. Der Elektriker war ohnehin nur bereit, den Strom bis zu einer Übergabebox an der Wand zu legen. Die Sache mit den beweglichen Kabeln war ihm zu heikel.

In der Zwischenzeit war in Deutschland eine neue Regierung gewählt worden und die im Wahlkampf mehrfach verlängerte KfW-Förderung endgültig ausgelaufen . Wer nicht vor dem 26. Oktober 2021 den Antrag gestellt hatte, hatte zu hoch gepokert. Für die anderen Elektroautopioniere aus der WEG würde es zeitlich eng werden. Das KfW-Förderprogramm 441 für Unternehmen ist inzwischen ebenfalls eingestellt worden(öffnet im neuen Fenster) .

Nach einigen weiteren Verzögerungen sollte im März 2022 der Bau der Ladeinfrastruktur beschlossen werden.

Ein paradoxer Beschluss ohne Mehrheit

In Absprache mit der Hausverwaltung wurde schließlich doch keine IG E-Mobilität gegründet. Stattdessen sollten sämtliche Vorgaben mit einem einfachen Beschluss abgedeckt werden. Die ungewöhnliche Prämisse in diesem Fall: Die WEG darf den Beschluss im Grunde nicht ablehnen, da die interessierten Eigentümer einen Rechtsanspruch auf die Wallbox haben.

Doch es gab dabei mehrere Fallstricke: Im Falle einer doppelt qualifizierten Mehrheit (zwei Drittel der Stimmen und mehr als die Hälfte der Eigentumsanteile) hätten alle Eigentümer die Infrastruktur mitfinanzieren müssen. Zudem war keine Möglichkeit vorgesehen, sich aus Solidarität an der Infrastruktur zu beteiligen, aber mangels Elektroauto noch keine laufenden Kosten tragen zu müssen. Diese sind mit 60 Euro im Jahr zwar nicht sehr hoch, aber natürlich verzichtbar.

Brandgefahr spielte nur untergeordnete Rolle

Das heißt: Für den Beschluss durften nur diejenigen Eigentümer stimmen, die sich an der Finanzierung beteiligen und möglichst bald eine Wallbox nutzen wollten. Daher gab es für den Beschluss wie erwartet keine Mehrheit. Was aber dessen Umsetzung keinen Abbruch tat. Ob das rechtlich sauber war, sei dahingestellt. Prinzipielle Bedenken gegen die Elektrifizierung gab es ohnehin nicht. Wobei: Das Thema Brandgefahr hat uns durchaus beschäftigt. Allerdings gab es keine Veranlassung, ein zusätzliches Brandschutzkonzept zu erstellen.

Nach dem Beschluss konnte es endlich losgehen. Zunächst hieß es, die gesamte Installation könne in zwei bis drei Monaten fertiggestellt werden. Das ließ die KfW-Förderung in greifbare Nähe rücken. Zwar war die Auswahl an lieferbaren Wallboxen zum damaligen Zeitpunkt gering, doch die angebotene Alfen Eve Single S-Line erfüllte alle Förderbedingungen und gehörte mit rund 800 Euro eher zu den günstigen Geräten.

KfW lehnt erste Rechnungen ab

Doch 2022 wäre nicht 2022 gewesen, wenn die Nachwehen von Corona, der Handwerkermangel und die Lieferprobleme sich nicht bemerkbar gemacht hätten. Erst drei Monate nach dem Beschluss kam es zu einer Ortsbegehung mit Verwaltung und Elektroinstallateur. Zu diesem Zeitpunkt hatten alle Eigentümer ihren vollen Anteil an den gesamten Kosten schon überweisen müssen. Denn eine Hausverwaltung kann mit solchen Projekten nicht finanziell in Vorleistung treten.

Wer glaubte, mit den nun vorliegenden Rechnungen von fast 4.000 Euro die KfW-Förderung zu erhalten, wurde aber schnell eines Besseren belehrt. Nach dem Hochladen der Unterlagen erhielt man in der Regel nach ein bis zwei Tagen eine Antwort. Eine typische Ablehnung lautete: "Angebote, Auftragsbestätigungen oder Abschlags- und Teilrechnungen können als Nachweis für die Durchführung der Maßnahmen nicht akzeptiert werden. Sobald die Schlussrechnung für Ihr Vorhaben erstellt wurde, laden Sie diese auf dem KfW-Zuschussportal hoch."

Viele Antragsteller gingen leer aus

Was der KfW nicht klar war: Als Eigentümer erhält man keine Schlussrechnung. Maximal ist noch eine Nachforderung zu erwarten, doch die Verwaltung hatte ohnehin einen 10-prozentigen Puffer aufgeschlagen. Das war der KfW nicht leicht zu vermitteln. Das ganze Förderprogramm schien völlig auf Eigenheimbesitzer zugeschnitten gewesen zu sein.

Immerhin verlängerte sich die Einreichfrist bei jeder Ablehnung um einen Monat. Beim zweiten Versuch bemängelte die KfW, dass der Wallbox-Typ nicht angegeben worden sei. Bei einer telefonischen Nachfrage stellte sich heraus, dass nach dem zweiten Hochladen etliche Dokumente nicht mehr vorhanden waren. Das sei schon häufiger passiert, liege aber ganz bestimmt nicht am KfW-Portal, sagte der Mitarbeiter. Beim dritten Versuch fehlte dann plötzlich der Nachweis des Installateurbetriebs. Der vierte und letzte Versuch war am Ende erfolgreich.

Bei vielen Antragstellern blieb es jedoch bei einer Ablehnung. Nach Auswertung des Förderprogramms durch die Nationale Organisation Wasserstoff- & Brennstoffzellentechnologie (NOW) stellte sich heraus, dass von 974.449 beantragten Ladepunkten am Ende 689.980 gefördert wurden. Damit wurden 284.469 Wallboxen nicht vom Staat bezuschusst. Der Anteil von Wallboxen in Tiefgaragen lag nur bei 2,4 Prozent. Kein Wunder, wenn man sich das aufwendige Prozedere vor Augen führt.

Nach der Tiefgaragenbesichtigung Ende Mai sollte die Installation dann bald losgehen.

Lieferprobleme bei Schaltschränken

Doch im Sommer gab es plötzlich Lieferprobleme bei Komponenten wie Schaltschränken. Erst im Herbst konnte die Installation starten und war im November weitgehend abgeschlossen. Auch der DSL-Anschluss zur Anbindung des Lastmanagements an die Cloud wurde gelegt. Es fehlte aber noch ein nicht unwesentliches Detail: der Strom.

Denn der zuständige Netzbetreiber musste noch den Leistungsantrag bewilligen und einen zusätzlichen Zähler setzen. Erstaunlicherweise war das bei unserer früheren Anfrage direkt bei Vattenfall kein Problem gewesen. Damals wurde uns eine Leistung von 88 kW zugesichert. Diese sollte dann auf alle 48 Stellplätze verteilt werden, wobei jede Wallbox einphasig mit maximal 3,7 kW angeschlossen werden sollte.

Netzbetreiber genehmigt 54 kW

Nun genehmigte Stromnetz Berlin nach einer sogenannten Lastgangmessung, die den tatsächlichen Bedarf eines Hausanschlusses über einen längeren Zeitraum ermittelt, eine Leistung von 54 kW. Das ist im Grunde nicht besonders viel, sollte aber vorläufig ausreichen. Ein mögliche Drosselung bei Lastspitzen ist nicht vorgesehen.

Bei einem dynamischen Lastmanagement, das die Leistung je nach aktuellem Bedarf der Haushalte freigibt, könnten theoretisch noch bis zu 100 kW mehr zur Verfügung stehen. Allerdings scheitert das dynamische Lastmanagement vorläufig noch daran, dass die erforderliche Leistungsmessung nach den Zählern erfolgen muss, was jedoch im konkreten Fall nicht möglich ist. Das liegt daran, dass sich die Zähler nicht im Hausanschlussraum befinden.

Zwar erlaubt Stromnetz Berlin inzwischen eine Messung vor dem Zähler, doch dies wäre mit einem kompletten Umbau des Hausanschlusses verbunden. Das würde wohl weitere 10.000 Euro kosten und ist daher aktuell unwirtschaftlich. Es bleibt daher abzuwarten, dass die technischen Vorgaben in den kommenden Jahren gelockert werden. Schließlich ist ein dynamisches Lastmanagement auch im Interesse des Netzbetreibers.

Doppelte Arbeit bei den Doppelparkern

Es ist daher nur noch eine Frage von wenigen Tagen, bis tatsächlich das erste Elektroauto in der Tiefgarage geladen werden kann. Der gesamte Prozess hätte dann gut zwei Jahre gedauert und mehr als 30.000 Euro gekostet. Sollten nach und nach mehr Eigentümer eine Wallbox benötigen und damit auch die Infrastruktur nutzen, würden die Pioniere einen Teil ihrer Investition zurückerhalten.

Etwas gedulden müssen sich noch die Nutzer der Doppelparker. Hier wird nun eine Lösung von Klaus Multiparking (PDF)(öffnet im neuen Fenster) eingesetzt. Allerdings von einem anderen Installateur. Dieser installiert eine Aufnahmehalterung für die Alfen Box auf dem Doppelparker inklusive einer Übergabebox an der Wand. Kostenpunkt: weitere 3.700 Euro. Der von Mobility House beauftragte Installateur verbindet dann die beiden Boxen. Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht.

Hochgerechnet auf alle 48 Stellplätze kostet die Grundinstallation nicht einmal 700 Euro pro Anschluss. Doch bis tatsächlich einmal die gesamte Tiefgarage angeschlossen ist, dürfte es noch etliche Jahre dauern. Falls überhaupt alle Eigentümer ihren Stellplatz elektrifizieren können. Das hängt möglicherweise auch davon ab, ob es tatsächlich zu einem Verbrennerverbot in der EU kommt.

Komplettlösungen erwünscht

Durch den Rechtsanspruch auf eine private Lademöglichkeit dürften aber immer mehr Eigentümer, Hausverwaltungen und Wohnungsbaugenossenschaften mit dem Thema konfrontiert werden. Je weniger Expertise die Eigentümer und Verwaltungen mitbringen, desto eher kommt eine Komplettlösung in Frage. Das ergab auch eine entsprechende ADAC-Umfrage(öffnet im neuen Fenster) .

Gut jedes zweite der 916 befragten Immobilienunternehmen (53 Prozent), das noch kein Objekt mit Lademöglichkeit betreut, wünscht sich demnach für die Installation "Angebote aus einer Hand" mit Planung, Montage, Inbetriebnahme und Abrechnung. Manch eine WEG ist inzwischen bereit, für ein Gesamtkonzept zur Elektrifizierung ihrer Tiefgarage 5.000 Euro auszugeben.

Unser Beispiel zeigt: Die Installation einer Ladeinfrastruktur in einer Tiefgarage kann eine aufwendige, langwierige und teure Aktion werden. Dabei stellte die Garage in unserem Fall nicht einmal eine besondere technische Herausforderung dar. Zudem konnten bestehende Kabeltrassen genutzt werden. Verzichtet wurde dabei auf eine Versorgung der Tiefgarage mit WLAN. Da in Tiefgaragen der Mobilfunkempfang in der Regel schlecht ist, könnten die E-Autos darüber mit dem Backend des Herstellers verbunden werden. Dadurch lässt per App auch direkt auch das Fahrzeug zugreifen und beispielsweise der Ladezustand kontrollieren.

Im Nachhinein stellt sich daher die Frage, ob die KfW-Förderung im Grunde nichts weiteres als ein Wahlkampfgeschenk für Eigenheimbesitzer war. Die wirklichen Kosten der Elektrifizierung kommen auf viele größere Immobilien erst zu. Das Geld hätte wohl sinnvoller für solche Grundinstallationen mit Lastmanagement als für einzelne Wallboxen verwendet werden können. Und vor allem mit Fristen, die auch realistisch einzuhalten sind.


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