Grundlegende Fragen zuerst klären

Die grundsätzliche Art der Installation sollte möglichst zu Beginn des Prozesses geklärt werden, um Verzögerungen und Doppelarbeit zu vermeiden. Entscheidende Kriterien waren in unserem Fall unter anderem die Möglichkeit, aus einem großen Pool von Wallboxen auswählen und die Ladevorgänge komfortabel überwachen und abrechnen zu können.

Die größte Schwierigkeit für die interne Arbeitsgruppe bestand darin, eine rechtlich saubere Lösung für Finanzierung und Betrieb der Infrastruktur zu finden. Denn es ist problematisch, wenn ein solches Projekt zunächst nur von einem Teil der Eigentümer finanziert wird, jedoch potenziell von allen genutzt werden kann. Dabei erschien uns am sinnvollsten, wie bei vergleichbaren Projekten eine Interessengemeinschaft (IG) E-Mobilität zu gründen. Diese sollte die Ladeinfrastruktur bereitstellen.

Wie gründet man eine IG-E-Mobilität?

Doch das war leichter gesagt als getan. Leider gelang es uns nicht, einen Mustervertrag für eine solche IG aufzutreiben. Zwar stellen einige Lademanagementanbieter solche Verträge ihren Kunden zur Verfügung. Doch die stellen sie nicht für die Allgemeinheit zur Verfügung. Auch der ADAC oder andere Verbände konnten uns damals nicht weiterhelfen. Daher haben wir versucht, selbst einen Nutzungsvertrag E-Mobilität zu erstellen.

Denn inzwischen war abzusehen, dass nach den Einschränkungen der Coronapandemie wieder Eigentümerversammlungen möglich würden. Und da die Förderuhr tickte, wollten wir nicht länger als nötig warten. Daher stand nun der heikle Moment bevor, die Hausverwaltung in das ganze Vorhaben einzubinden.

Technisches und juristisches Neuland für Hausverwaltungen

Nach der Änderung des WEG-Gesetzes können Wohnungsbauunternehmen oder Hausverwaltungen das Thema Wallbox nicht mehr ignorieren. Anspruch bleibt Anspruch. Allerdings gibt es nur wenig Expertise auf dem Gebiet und noch einige rechtliche Unklarheiten. So hat das Landgericht München ein früheres Urteil kassiert, wonach Mieter ihren gesetzlichen Anspruch auf eine private Ladestelle nicht mit einem beliebigen Anbieter umsetzen dürfen.

Bevor einzelne Eigentümer oder Mieter vorpreschen und inkompatible Einzellösungen installieren, ist es sicher im Interesse der Hausverwaltung, ein langfristiges Konzept umzusetzen. Das macht es am Ende einfacher, neue Wallboxen hinzuzufügen und zu integrieren. Allerdings ist klar, dass die Betreuung einer solchen Infrastruktur auch einen höheren Verwaltungsaufwand bedeutet.

Die Tatsache, dass die Finanzierung der Infrastruktur von den Elektromobilisten übernommen wird, vereinfacht das Prozedere deutlich.

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 Tiefgarage elektrifiziert: Zwei Jahre und 30.000 Euro späterWer dafür stimmt, bezahlt 
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gadthrawn 15. Mär 2023 / Themenstart

Lustigerweise verstehen viele Elektroautobefürworter nichts von Elektrik. Hast du einen...

tribal-sunrise 14. Mär 2023 / Themenstart

Siehe Artikel: Sinnvoll ist auf jeden Fall, zunächst das konkrete Interesse von...

DeeMike 14. Mär 2023 / Themenstart

Vandalismussicher im Außenbereich mit Tiefbau und Netzanschluss? Guter Witz.

DeeMike 14. Mär 2023 / Themenstart

Also wenn ich mir die Autos anschaue, die in den Tiefgaragen sehe, dann hat schon der...

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