Ticketverkäufe: Bahn missbraucht laut Kartellamt ihre Machtstellung

Das Bundeskartellamt wirft der Deutschen Bahn Marktmissbrauch vor. Für Verbraucher könnte es bald einfacher werden, Tickets über andere Plattformen zu kaufen.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn
Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn (Bild: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images)

Die Deutsche Bahn benachteiligt aus Sicht des Bundeskartellamts konkurrierende Onlineplattformen beim Vertrieb von Bahntickets auf wettbewerbswidrige Weise. "Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes nutzt die DB ihre Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten, um den von dritten Mobilitätsplattformen ausgehenden Wettbewerb einzuschränken", teilte die Behörde am 28. Juni 2023 mit.

Hintergrund ist ein jahrelanger Streit zwischen der Deutschen Bahn mit Internetplattformen wie Trainline oder Omio, bei denen Verbraucher ebenfalls Bahntickets für den Fernverkehr kaufen können. Doch dafür brauchen die Unternehmen bestimmte Daten, die nur die Deutsche Bahn hat: "Dies betrifft Verspätungsdaten des Schienenpersonenverkehrs ebenso wie Zugausfälle oder ausgefallene bzw. zusätzliche Halte, die Gründe für Verspätungen oder Ausfälle, zusätzliche Fahrten oder Ersatzverkehre, aktuelle Gleisangaben oder Gleiswechsel und Daten zu Großstörungsereignissen", hieß es vom Bundeskartellamt.

Deutsche Bahn hat wichtige Daten nicht zur Verfügung gestellt

Der Behörde zufolge hat die Deutsche Bahn der Konkurrenz diese Daten nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt. Für die Vermittlung der Bahntickets habe der Konzern den Wettbewerbern zudem eine Provision vorenthalten. Auf diese sind die Wettbewerber angewiesen, damit es sich überhaupt rechnet, Fahrkarten über die eigenen Plattformen zu verkaufen.

Das Bundeskartellamt hat den Konzern deshalb angewiesen, künftig "ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zu zahlen", wie die Behörde weiter mitteilte. Das Gleiche gelte für die Vermittlungsprovision selbst. "Die genaue Höhe der Provisionen bleibt den Verhandlungen zwischen der DB und ihren Vertragspartnern vorbehalten."

Die Wettbewerber dürfen zudem künftig eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashbackprogramme einsetzen. "Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln bewirbt, beendet", hieß es.

Bahn-Konkurrenz freut sich, die Bahn eher nicht

Die Konkurrenz äußerte sich am Mittwoch erfreut über die Entscheidung der Behörde. "Die heutige Entscheidung des Bundeskartellamts ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für die deutschen Bahnreisenden", teilte Jody Ford, Chef der Vertriebsplattform Trainline, mit. "Es ist eine kategorische und klare Entscheidung für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der DB und digitalen Plattformen."

Die Bahn kritisierte die Entscheidung wiederum und kündigte Rechtsmittel an. "Das Bundeskartellamt greift in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit der DB ein", teilte der Konzern mit. Der Beschluss habe weitreichende wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen. "Den hohen Mehrbelastungen durch die geforderten Änderungen am Vertriebsmodell stehen keine entsprechenden Einsparungen oder Zusatzeinnahmen gegenüber."

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Termuellinator 30. Jun 2023

Jup, so ist auch mein Gedanke. Daher auch mein anderer Thread mit der Frage, ob diese...

Weitsicht0711 29. Jun 2023

Ich habe gehört es soll ein Ticket für 50¤ geben. womit man überall in ganz Deutschland...

Termuellinator 28. Jun 2023

Also ich kenne die anderen Plattformen jetzt nicht - aber in wie fern soll das Wettbewerb...

elf 28. Jun 2023

Ich finde es nicht verwunderlich. Der "Staat" hat als Eigentümer Interessen, die nicht...



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