Threema: Keine Messenger-Vorratsdaten für Schweizer Behörden
Der verschlüsselte Messenger Threema aus der Schweiz wehrte sich dagegen, zusätzliche Nutzerdaten speichern zu müssen. Nun hat er erneut vor Gericht gewonnen.

Der Anbieter des Messengers Threema muss in der Schweiz auch künftig keine Vorratsdaten zu seinen Nutzern speichern. Das bestätigte das Schweizer Bundesgericht in zweiter Instanz. Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hatte den Messenger zuvor als Fernmeldedienstanbieter wie den Anbieter Swisscom eingestuft, für die bestimmte Überwachungspflichten gelten. Der Schweizer Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr verlangte etwa, dass Nutzer identifizierbar sein müssten und Threema Metadaten zur Kommunikation speichern sollte.
Threema wehrte sich dagegen und bekam vor dem Bundesgericht erneut Recht, berichtet watson.ch. Im Mai letzten Jahres hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Threema eine "Anbieterin abgeleiteter Kommunikationsdienste" und keine Fernmeldedienstanbieterin sei, da lediglich Informationen in bestehende Netze eingespeist würden. Das EJPD war daraufhin in die nächste Instanz gegangen. Die Begründung zu dem aktuellen Entscheid ist noch nicht öffentlich.
"Es ist ein wichtiger Sieg des Datenschutzes über den überschießenden Schnüffelstaat", sagte Threema-Chef Martin Blatter laut dem Schweizer Rundfunk SRF zu der Entscheidung. Obwohl einigen Schweizer Behörden der Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger ein Dorn im Auge zu sein scheint, kündigte Threema 2019 an, dass in der Bundesverwaltung die Messenger-Lösung Threema Work zum Einsatz kommen soll.
Messenger-Anbieter vielerorts unter Druck
Nicht nur in der Schweiz versuchen Behörden, an die Daten von Ende-zu-Ende-verschlüsselten Kommunikationstools zu gelangen. Auch aus dem deutschen Innenministerium gab es bereits Vorstöße, dass Betreiber etwa Schnittstellen zum Entschlüsseln von Nachrichten schaffen sollen. Solche Meldungen führten regelmäßig zum Protest von Anbietern und Bürgerrechtlern.
Mit einer Schwächung von Verschlüsselung kriminalisiere man Millionen von Menschen, sagte Threema-Chef Blatter im November 2020. Kriminalität sei ein gesellschaftliches und kein technologisches Problem.
Kurz zuvor hatte ein Resolutionsentwurf des EU-Ministerrates für Aufregung gesorgt, in dem besserer besserer Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation für Ermittler gefordert wurde. Wie das konkret umgesetzt werden soll, blieb auch im finalen Beschlusstext unklar.
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Dann umfasst das BGH-Urteil aber auch den Service der Post.