Thilo Weichert: Warum die NSA mit Prism illegal handelt

In einem Appell an die Bundesregierung für den Schutz von Edward Snowden erklärt Landesdatenschützer Thilo Weichert, warum der US-Geheimdienst NSA und der britische GCHQ illegal handeln und Snowden Asyl in Deutschland bekommen muss.

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Landesdatenschützer Thilo Weichert
Landesdatenschützer Thilo Weichert (Bild: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD))

Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert hat sich in einem Appell an die deutsche Bundesregierung für umgehenden Schutz vor politischer Verfolgung für Edward Snowden eingesetzt.

Snowden habe mit seinen bisherigen Enthüllungen dafür gesorgt, dass die "grundrechtswidrige Überwachung von Telekommunikationsdiensten und des Internets durch die Geheimdienste von den USA und Großbritannien, insbesondere durch die NSA und die GCHQ, bekannt und zum Gegenstand einer globalen demokratischen Diskussion gemacht wurden. Diese Praktiken verstoßen in vieler Hinsicht gegen das Prinzip des Schutzes des Privatlebens, so wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 (Artikel 12), im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 (Artikel 17) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 (Artikel 8) vorgesehen ist, sowie zusätzlich gegen das Grundrecht auf Datenschutz beziehungsweise auf informationelle Selbstbestimmung, wie es in der europäischen Grundrechte-Charta (Artikel 7, 8) und im deutschen Grundgesetz (Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Abs. 1) gewährleistet wird. Die bekanntgewordenen Praktiken von US-Sicherheitsbehörden missachten zugleich die 'vernünftigen Erwartungen an Privatheit' (Reasonable Expectations of Privacy), wie sie vom Supreme Court aus der US-Verfassung abgeleitet werden."

Snowden habe zur Aufdeckung von Verletzungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger auch in Deutschland beigetragen, die durch die Überwachungsmaßnahmen betroffen seien. Informationelle Selbstbestimmung setzt voraus, so das deutsche Bundesverfassungsgericht, dass die Menschen "wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß", wie es im Volkszählungsurteil heißt. Das bisher bekanntgewordene Wissen über die Überwachungsmaßnahmen von NSA und GCHQ genüge noch lange nicht diesem verfassungsrechtlichen Erfordernis. "Ein Aufenthalt von Edward Snowden in Deutschland könnte dazu genutzt werden, weitere Aufklärung zu erhalten und Vorkehrungen zu treffen, künftig Datenschutzverstöße wirksamer zu vermeiden", erklärte Weichert.

Das Offenlegen weltweiter, die gesamte Bevölkerung potenziell erfassender Datenschutzverstöße dürfe für Snowden nicht zu einer Bestrafung führen. Seine Verfolgung durch die US-Regierung müsse deshalb als politische Verfolgung betrachtet werden, und ihm müsse Asylrecht in Deutschland gewährt werden.

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matbhm 19. Jul 2013

... sein, den die Bundesregierung allerdings schon deswegen nicht erfüllen könnte, weil...

albob81 19. Jul 2013

Nachdem Snowden's Asylantrag schon vor Ewigkeiten abschlägig beschieden wurde? Aha ...

Wakarimasen 19. Jul 2013

Oh ja solche Politiker werden extrem hart bestraft, aber nur in der EU, wusstest du das...

Keridalspidialose 19. Jul 2013

Edward Snowden wäre nicht Edward Snowden, sondern Enrique Snodez aus Brasilien oder...



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