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Thilo Weichert: Vorschläge des Bundesrates zum Meldegesetz wenig begeisternd

Den Entwurf des Meldegesetzes abzulehnen, hat der Bundesrat gerade noch geschafft. Eine umfassende datenschutzrechtliche Überarbeitung hat die Länderkammer aber bisher überfordert. Thilo Weichert hat jetzt aufgeschrieben, was in das Gesetz gehört.
/ Achim Sawall
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Bild: Mike Brand/Pacmikey

Statt einer umfassenden datenschutzrechtlichen Überarbeitung des Meldegesetzentwurfes beschränken sich die Vorschläge des Bundesrats "auf den konkreten öffentlichen Aufreger" und "versuchen weiterhin den Datenbedürfnissen von Werbung und Adresshändlern entgegenzukommen." Das erklärte das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein am 14. September 2012. Behördenleiter Thilo Weichert betonte, dass die zu erwartende Zunahme der Anfragen und Beschwerden ein hoher Preis dafür seien, "dass der Privatwirtschaft insbesondere für Werbezwecke hoheitliche Meldedaten bereitgestellt werden."

Die Vorschläge des Innen- und Rechtsausschusses des Bundesrates zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens hätten bei dem Landesdatenschützer "nur wenig Begeisterung ausgelöst" Die Vorschläge der Bunderatsausschüsse sind im Internet abrufbar(öffnet im neuen Fenster) .

Laut Weichert müsse der Bundesrat bei der Behandlung des Meldegesetzes am 21. September 2012 sicherstellen, dass die Einwilligungen zu Datenübermittlungen für Werbe- und Adresshandelszwecke tatsächlich freiwillig erteilt werden, dafür müsse eine Nachweispflicht bestehen. Die Zweckbindung der Daten beim Auskunftsempfänger müsse sichergestellt und bei den Meldebehörden protokolliert sein. Nötig sei auch das Verbot des bisher von einigen Firmen praktizierten Adresspooling, bei dem für Dritte abgefragte Adressdaten zweckentfremdet würden. Auch eine Bußgeldregelung bei Verletzung der Zweckbindung gehöre in das Meldegesetz.

Es ist ein Gesetzentwurf von CDU, FDP und CSU, der im Interesse der Direktmarketing- und Inkasso-Unternehmen Melderegisterauskünfte für Werbung und Adresshandel ohne Einwilligung der Meldepflichtigen ermöglichen sollte. Die Bundesländer lehnten das umstrittene Meldegesetz am 6. September 2012 unter dem Eindruck von 190.000 Protestunterschriften ab. Der Bundesratsinnenausschuss sprach sich mit allen Stimmen dafür aus, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Hintergrund der Änderung ist laut Weichert Lobbyarbeit der Werbe- und Inkassowirtschaft, die Adressdaten der hoheitlichen Melderegister bei Vorliegen von früheren Adressen erhalten möchte, ohne dass die Betroffenen dem wirksam widersprechen könnten, geschweige denn gefragt würden.


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