Testlauf: Techniker Krankenkasse zahlt Ärzten Online-Videosprechstunde

Die Techniker Krankenkasse beginnt mit Telemedizin per Videokonferenz. Ein erster Testlauf startet und soll bald ausgeweitet werden.

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Patientus-Oberfläche
Patientus-Oberfläche (Bild: Patientus)

Für ihre Versicherten hat die TK (Techniker Krankenkasse) das Angebot einer Online-Videosprechstunde gestartet. An dem Feldtest sind der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) und das Unternehmen Patientus beteiligt, das die Technik anbietet. Das Besondere: Die Techniker Krankenkasse bezahlt den teilnehmenden Ärzten die Leistung der Videosprechstunde.

Fünf niedergelassene Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten aus Mönchengladbach, Bergen auf Rügen, Günzburg und Selters testen die Online-Videosprechstunde drei Monate lang. "Dieser Test dient der Vorbereitung für eine größer angelegte zweite Erprobungsphase im Jahr 2016", teilte die Techniker Krankenkasse mit.

Die Ärzte entscheiden, welchen Patienten sie eine Online-Videosprechstunde, etwa für Kontrolluntersuchungen oder für Rückfragen, anbieten. Möglich ist die Teilnahme nur für Patienten, die sich bereits bei einem teilnehmenden Arzt in Behandlung befinden.

Teilnahme nur mit TAN

Wird der Termin direkt in der Arztpraxis vereinbart, erhält der Patient eine sechsstellige Termin-TAN. Unter patientus.de loggt sich der Patient mit seiner Termin-TAN ein und wird automatisch in das Wartezimmer seines Arztes weitergeleitet.

Hat der Patient Rückfragen zu seiner Behandlung, kann er über die Patientus-Plattform bei seinem Arzt einen Termin online buchen. Dazu ist eine Registrierung bei Patientus erforderlich.

Der Arzt sieht, welche Patienten sich im virtuellen Wartezimmer befinden. Nur der Arzt kann das Gespräch beginnen. Auf dem Bildschirm von Arzt und Patient läuft ein Zehn-Sekunden-Countdown ab, bevor die Bild- und Tonübertragung beginnt. Beide Gesprächsteilnehmer können die Verbindung beenden.

Patientus verwendet bei der Datenübertragung eine nicht näher bezeichnete Verschlüsselungstechnologie. Die Datenübertragung soll im Peer-to-Peer-Verfahren erfolgen. "Die Datenübertragung erfolgt nicht über einen dazwischen geschalteten Server und wird daher auch nicht auf einem Server gespeichert", erklärte die Krankenkasse.

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plutoniumsulfat 03. Sep 2015

Aber dann hat man ja wieder so viele Geräte, da fühlt man sich direkt wie ein...

Der Rechthaber 03. Sep 2015

Ich kann mir gut vorstellen, dass _nach_ einer Erstuntersuchung Folgebesprechungen...

Lala Satalin... 03. Sep 2015

Also ich habe ja am Wochenende immer frei... Auch ohne Krankenschein.



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