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Tesla: Staatsanwaltschaft stoppt Beschwerde im Streit um heimliche Aufnahme

Tesla hätte gerne, dass die Ermittlungen gegen einen Gewerkschaftssekretär weitergehen – die Staatsanwaltschaft sieht aber keine Gründe dafür.
/ Tobias Költzsch und dpa
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Fertige Tesla in der Gigafactory Berlin (Bild: PATRICK PLEUL/POOL/AFP via Getty Images)
Fertige Tesla in der Gigafactory Berlin Bild: PATRICK PLEUL/POOL/AFP via Getty Images

Tesla ist mit dem Versuch gescheitert, die Ermittlungen gegen einen Gewerkschaftsvertreter im Streit um den Vorwurf eines unerlaubten Mitschnitts wieder aufnehmen zu lassen. Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg habe eine Beschwerde des Unternehmens zurückgewiesen, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Gernot Bantleon der Deutschen Presse-Agentur mit.

Der Streit zwischen dem Autohersteller und der Gewerkschaft war im Rahmen der Betriebsratswahl im Winter 2026 eskaliert. Tesla warf einem Gewerkschaftssekretär der IG Metall vor, er habe mit seinem Laptop heimlich und unerlaubt die Betriebsratssitzung am 10. Februar in dem Werk aufgenommen und erstattete Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes sowie Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz ein.

Nach Auswertung eines Laptops ergaben sich laut Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) bei den Ermittlungen des Landeskriminalamts keine Anhaltspunkte für aufgezeichnete oder gespeicherte Aufnahmen. Damit konnte der Vorwurf von Tesla nach Ansicht der Ermittler nicht belegt werden. Das Unternehmen legte allerdings Beschwerde ein. Die Anwälte warfen der Staatsanwaltschaft vor, sie habe den Fall nicht ausreichend aufgeklärt, schrieb das Handelsblatt(öffnet im neuen Fenster).

Staatsanwaltschaft wertet Beschwerde Teslas als "unbegründet"

"Die Beschwerde ist als unbegründet verworfen worden, weil nach dem entsprechenden Gutachten des Landeskriminalamts Brandenburg das in Rede stehende Notebook keine gespeicherten Daten der behaupteten Art enthält", teilte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft der dpa mit. Zugleich seien "keine sonstigen Hinweise für entsprechende Aufnahmen oder eingeschaltete Mikrofone festzustellen" gewesen.

Die IG Metall erstattete im Februar Strafanzeige gegen Werksleiter André Thierig wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede. Der Werksleiter wies diese Kritik zurück. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) dazu läuft nach Angaben der Gewerkschaft noch.


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