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Tesla: Model S stellt automatisch Vorwärts- und Rückwärtsgang ein

Das Tesla Model S und auch das Model X sollen automatisch zwischen den verschiedenen Fahrmodi umschalten. Eine manuelle Funktion soll es trotzdem geben.
/ Andreas Donath
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Tesla Model X (Bild: Tesla)
Tesla Model X Bild: Tesla

Bei den neuen Elektroautos Model S und Model X von Tesla wird nicht nur die Gangwahl, sondern auch der Fahrmodus automatisch eingestellt. Wie der Tesla-Chef Elon Musk per Twitter weiter mitteilt,(öffnet im neuen Fenster) wird es auch eine manuelle Möglichkeit per Touchpad geben, die Stellungen Vorwärts, Rückwärts, Neutral und Parken einzustellen. Musk empfiehlt jedoch, die automatische Erkennung zu nutzen.

Wie kann der Tesla wissen, was der Fahrer will?

Das Auto ermittelt die Fahrtrichtung basierend auf den Hindernissen, die es sieht, dem Kontext und der Navigation, schreibt der Tesla-Chef, ohne Details zu nennen. Er versichert jedoch, dass man sich daran schnell gewöhne und nach ein paar Tagen gar nicht mehr zum manuellen Wählen von PRND (Park, Reverse, Neutral und Drive) wechseln wolle.

Nach einem Bericht von Electrek(öffnet im neuen Fenster) funktioniert das System so: Das Fahrzeug verwendet seine Sensoren, um den wahrscheinlichsten Fahrmodus zu ermitteln. Wenn beispielsweise die Vorderseite des Elektroautos auf eine Garagenwand gerichtet ist, erkennt das Fahrzeug dies und schaltet automatisch in den Rückwärtsgang, sobald der Fahrer das Bremspedal betätigt.

Weitere Informationen zu dem System gibt es derzeit nicht. Die ersten Fahrzeuge sollen in wenigen Wochen in den USA ausgeliefert werden. In Deutschland werden die ersten neuen Model S und Model X erst im September 2021 erwartet.

Ein weiteres Thema, das die Gemüter erregt, ist die Entscheidung von Tesla, bei beiden Fahrzeugen ein ungewöhnliches Lenkraddesign zu verwenden. Es ähnelt einem liegenden D statt einem Kreis.

In Deutschland sind keine kreisförmigen Lenkräder vorgeschrieben. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(öffnet im neuen Fenster) (StVZO) heißt es:

§ 35b Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge

(1) Die Einrichtungen zum Führen der Fahrzeuge müssen leicht und sicher zu bedienen sein.

(2) Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein.

und in:

§ 38 Lenkeinrichtung

(1) Die Lenkeinrichtung muss leichtes und sicheres Lenken des Fahrzeugs gewährleisten; sie ist, wenn nötig, mit einer Lenkhilfe zu versehen. Bei Versagen der Lenkhilfe muss die Lenkbarkeit des Fahrzeugs erhalten bleiben.


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