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Tesla: Kalifornien verbietet Werbung für Full Self Driving

In Kalifornien sind irreführende Bezeichnungen für Assistenzsysteme nun sogar per Gesetz untersagt. Das betrifft derzeit vor allem Tesla .
/ Friedhelm Greis
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Ein Tesla Model S fährt "autonom" in Kalifornien. (Bild: Alexandria Sage/Reuters)
Ein Tesla Model S fährt "autonom" in Kalifornien. Bild: Alexandria Sage/Reuters

In Kalifornien dürfen Autos mit teilautomatisierten Assistenzfunktionen nicht mehr als "autonomes Fahrzeug" beworben werden. Das sieht ein Gesetz vor, das zum Beginn des Jahres 2023 in Kraft treten soll. Damit würde dem US-Elektroautohersteller Tesla verboten, für seine Assistenzsysteme weiterhin die Bezeichnung Full Self Driving/FSD (Volles autonomes Fahren) oder Autopilot zu verwenden, solange die Funktionen noch vom Fahrer überwacht werden müssen.

Das Gesetz(öffnet im neuen Fenster) wurde bereits im vergangenen August vom kalifornischen Parlament beschlossen und im September von Gouverneur Gavin Newsom unterzeichnet. Die Neuregelung trete zum 1. Januar 2023 in Kraft, berichtete der San Francisco Chronicle(öffnet im neuen Fenster) .

Schon bisher untersagten die Vorgaben der kalifornischen Verkehrsbehörde DMV, für teilautomatisierte Funktionen nach Stufe 2 mit solchen Bezeichnungen werben. Doch nach Ansicht von kalifornischen Politikern setzte die DMV die eigenen Regelungen nur unzureichend durch. Daher wurde zu Beginn dieses Jahres von der demokratischen Senatorin Lena Gonzalez das entsprechende Gesetzgebungsverfahren angestoßen.

Zur Begründung des Gesetzes (PDF)(öffnet im neuen Fenster) verwies Gonzalez auf die missbräuchliche Nutzung der aktuellen "Autopilot" -Funktionen: "Leider zeigt eine schnelle Youtube-Suche, dass einige Fahrer diese fortschrittlichen Funktionen missbrauchen (z.B. Fahrzeuge, die mit Autobahngeschwindigkeit fahren, während der 'Fahrer' schläft oder sogar auf dem Rücksitz sitzt), indem sie ein viel größeres Vertrauen in die Technik setzen, als gerechtfertigt ist und die Öffentlichkeit damit gefährden."

DMV wird aktiv

Noch während die Abgeordneten über den Gesetzentwurf berieten, wurde die DMV jedoch aktiv. Im vergangenen August reichte die Behörde wegen der ihrer Ansicht nach irreführenden Bezeichnung eine Klage gegen Tesla ein . Dabei ging es zum einen um die Marketingbegriffe Autopilot und Full Self Driving, aber auch um bestimmte Formulierungen auf den Internetseiten.

Auch mit dem neuen Gesetz liegt es weiterhin in der Verantwortung der DMV, gegen das unzulässige Marketing vorzugehen. "Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs würde jedoch sicherlich einen ziemlich soliden Hinweis für die Absicht des Gesetzgebers liefern, der für eine bundesstaatliche Verwaltungsbehörde oder einen bundesstaatlichen Richter von Bedeutung sein könnte" , sagte Jura-Professor Bryant Walker Smith im vergangenen August der Los Angeles Times(öffnet im neuen Fenster) .

In Deutschland beschäftigten sich ebenfalls schon Gerichte mit der Frage, ob Tesla die teilautomatisierte Funktion als "Autopilot" bezeichnen darf. Zuletzt entschied das Oberlandesgericht München , dass Tesla seine Assistenzsysteme weiterhin Autopilot nennen dürfe. Nach Ansicht des Gerichts sei klar erkennbar, dass die Fahrzeuge weder autonom fahren können noch dies dürften.


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