Tesla: Gigafabrik Grünheide kann Autobahnanschluss bekommen
Nach Zustimmung der Gemeindevertreter von Grünheide zu einem geänderten Bebauungsplan können die Verkehrsplanungen für die neue Fabrik des US-Elektroautobauers Tesla bei Berlin starten. "In meiner 17-jährigen Dienstzeit war es der wegweisendste Beschluss zur Zukunft der Gemeinde" , sagte Bürgermeister Arne Christiani am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Er bedeute die größtmögliche Minimierung des zusätzlichen Verkehrs für den Ort. "Ich gehe davon aus, dass die Zeitschiene von Tesla eingehalten wird" , sagte er weiter.
Firmen-Gründer Elon Musk twitterte anschließend auf Deutsch(öffnet im neuen Fenster) : "Dankeschön Brandenburg und Grünheide!" Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) reagierte auf die Entscheidung(öffnet im neuen Fenster) mit: "Schritt für Schritt....."
Am Dienstagabend hatten die Gemeindevertreter mit 16 Ja- zu 2 Gegenstimmen den geänderten Bebauungsplan für das Industriegebiet Freienbrink Nord gebilligt. Damit könnten die für den Start der Tesla-Fabrik notwendigen Verkehrseinrichtungen geplant und gebaut werden, sagte Sascha Gehm, Erster Beigeordneter im Landkreis Oder-Spree. Der Entscheidung in der Gemeinde sei eine breite Bürgerbeteiligung vorangegangen. Das sei gut. Ein Planfeststellungsverfahren wäre bedeutend komplizierter gewesen und hätte Jahre dauern können.
Der geänderte Bebauungsplan sieht unter anderem den Ausbau von Verkehrsverbindungen vor – etwa eine neue Anschlussstelle an die Autobahn A 10, eine neue Landesstraße als Querverbindung zwischen der A 10 und der Landesstraße 23, den Umbau eines Bahnübergangs sowie Park-und-Ride-Flächen. Tesla plant ab kommendem Sommer in der Fabrik in Grünheide zunächst den Bau von 500.000 Fahrzeugen pro Jahr mit rund 12.000 Beschäftigten. Von bis zu 40.000 Mitarbeitern in einer möglichen vierten Ausbaustufe ist dort dort die Rede.

In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weitere Rodungen von Tesla nach einer Beschwerde des Naturschutzbundes Nabu und des Umweltverbands Grüne Liga Brandenburg untersagt . Die endgültige Entscheidung des Gerichtes steht noch aus.
Da noch keine offizielle Baugenehmigung vorliegt, erfolgt der Bau bislang auf Grundlage vorläufiger Zulassungen. Wie schon bei der Rodung der bisherigen Flächen sind mit der neuen Zulassung "umfangreiche Auflagen zum Natur- und Artenschutz" sowie "Anforderungen zur Ersatzaufforstung und waldverbessernde Maßnahmen" verbunden.
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