Gigafactory in Grünheide: Widerstand gegen Bebauungsplan für Tesla-Erweiterung

Für die Erweiterung des Tesla-Geländes müsste weitere Waldfläche gerodet werden. Umweltschützer befürchten negative Auswirkungen auf die Natur.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
15 Einwendungen gegen Bebauungsplanentwurf für Tesla-Erweiterung in Grünheide
15 Einwendungen gegen Bebauungsplanentwurf für Tesla-Erweiterung in Grünheide (Bild: Sean Gallup/Getty Images)

Gegen den Bebauungsplanentwurf für die geplante Erweiterung der Fabrik des US-Elektroautoherstellers Tesla in Grünheide bei Berlin sind 15 Einwendungen bei der Gemeinde eingegangen. Dies berichtete Bauamtsleiter Ulf Dymke auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Auslegungsfrist für den Vorentwurf sei am 8. Mai 2023 abgelaufen, sagte er.

Zu den Inhalten der Einwendungen konnte Dymke zunächst nichts sagen. Der Bauamtsleiter verwies darauf, dass bei dem zuständigen Planungsbüro weitere Einwendungen eingegangen sein könnten. Dazu könne er aber erst später Angaben machen.

Tesla will einen eigenen Werksbahnhof für den Güterverkehr, Logistikflächen und eine Betriebskita auf einer an die Fabrik angrenzenden Fläche errichten, da das bestehende Gelände dafür nicht ausreiche. Die Gemeindevertretung Grünheide stimmte im Dezember 2022 mehrheitlich für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans.

Für die Erweiterung müsste Waldfläche vernichtet werden

Das bisherige Tesla-Gelände umfasst rund 300 Hektar. Der Autohersteller kann nun eine Fläche von mehr als 100 Hektar kaufen. Für deren Bebauung müsste weiterer Wald gerodet werden. Umweltschützer warnen vor einer Erweiterung der Fabrik, weil ein Teil des Areals im Wasserschutzgebiet liege. Zudem kritisieren sie, dass mit der Erweiterung eine weitere Waldfläche verloren gehe.

Beim Bebauungsplan seien Flächen nicht zusammenhängend betrachtet worden, monierte der Landesgeschäftsführer der Grünen Liga Brandenburg, Michael Ganschow. "Die Salamigenehmigungstaktik führt in ein rechtsstaatliches Chaos", sagte er der dpa.

So haben Naturschutzverbände Bedenken, was die Einstufung des Werks in einen Betriebsbereich der Störfallverordnung anbelangt. Ganschow nannte als Beispiel die Genehmigung eines öffentlichen Haltepunktes in einem Störfallsicherheitsbereich auf dem Werksgelände. "Erst wenn es zum Super-GAU kommt, wird es definitiv keine Täter und Verantwortlichen geben", warnte er.

Laut Landesumweltamt fällt die genehmigte Automobilfabrik in die Kategorie "Störfallanlage" der unteren Klasse nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ob die Anlage durch die geplante Erweiterung zu einem Betriebsbereich der oberen Klasse wird und damit erweiterte Pflichten zu erfüllen wären, werde erst im laufenden Genehmigungsverfahren geprüft, hieß es von der Behörde.

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