Terrorabwehr: Telekom will Prepaid-Karten beschränken
Die Deutsche Telekom will eine europaweite Anti-Terror-Initiative starten, um den Missbrauch von Prepaid-Mobilfunkkarten durch Terroristen einzudämmen. Das berichtet die Wirtschaftswoche(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf das Unternehmen. "Eine Registrierung mit Identifizierung sowie eine Limitierung der Kartenmenge pro Kauf sind Möglichkeiten, die im politischen Diskussionsprozess erörtert werden sollten" , sagte der für Datenschutz zuständige Telekom-Vorstand Thomas Kremer der Wirtschaftswoche.
Hintergrund ist ein Fall in Ungarn. Im Namen eines verstorbenen Obdachlosen legten offenbar Unterstützer der Terrormiliz IS einen Vorrat von 200.000 Prepaid-Karten an. Einzelne Karten fanden die Ermittlungsbehörden laut dem Bericht nach den Anschlägen in Paris und Brüssel in den Taschen der erschossenen Terroristen. Die meisten davon verkaufte die Telekom-Tochter Magyar Telekom.
Die Täter wechseln nach jedem Anruf die Prepaid-Karte in ihrem Handy. So wollen so mit Komplizen telefonieren, ohne dass ihre Identität festgestellt werden kann. In einigen europäischen Ländern wie Österreich, den Niederlanden und Rumänien können Prepaid-Karten ohne Vorlage des Personalausweises bestellt werden. Deutschland hat die Identitätsprüfung im vergangenen Sommer beschlossen. Das Gesetz tritt aber erst am 1. Juli 2017 in Kraft.
Dazu gehören Namen und Anschrift sowie Geburtsdatum, heißt es in dem neuen Paragrafen 111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Um die persönliche Identität nachzuweisen, können die Nutzer entweder Personalausweis, Reisepass oder einen anderen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild vorlegen, "mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird" . Bei Ausländern reicht auch ein Aufenthaltstitel oder ein Ankunftsnachweis.
Das Gesetz in Deutschland
Eine Ergänzung von Paragraf 150 des TKG besagt, dass nur bei Verträgen, die vor dem 22. Juni 2004 abgeschlossen wurden, die persönlichen Daten "nicht nachträglich erhoben werden" . Dies bedeute jedoch nicht, dass es für jüngere Verträge eine nachträgliche Ausweispflicht gebe, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage. Eine nachträgliche Überprüfung soll es nicht geben. Allerdings müssen die Provider dafür sorgen, dass Änderungen, die ihnen bekannt werden, unverzüglich berichtigt werden.
Die Bundesregierung begründet die Ausweispflicht mit einer enormen Anzahl offensichtlich fehlerhafter Datensätze in Kundendatenbanken von Anbietern. Dies hätten Stichproben der Bundesnetzagentur ergeben.
Die Bußgeldvorschriften nach Paragraf 149 TKG wurden ebenfalls verschärft. Nun begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer die Daten "nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erhebt, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig speichert oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig berichtigt oder die Richtigkeit dort genannter Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig überprüft."
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