Terminvergabe digital: Arzt-App statt Wartezimmer
Das Gesundheitssystem steht vor einem umfangreichen digitalen Umbau. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen Entwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen vorgelegt, der dem Pro-Newsletter Gesundheit von Politico vorliegt(öffnet im neuen Fenster) . Darin sind Regelungen enthalten, die den Alltag von Versicherten und Arztpraxen spürbar verändern könnten.
Terminbuchung über die elektronische Patientenakte
Kernstück des Entwurfs ist eine neue Art der Terminvergabe. Versicherte sollen künftig über eine App auf ihre elektronische Patientenakte zugreifen und von dort direkt einen Arzttermin buchen können. Zuvor soll eine standardisierte Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KBV) erfolgen. Stellt das System einen Behandlungsbedarf fest, kann ein Termin für eine Praxisbehandlung oder eine Videosprechstunde gebucht werden. Bei akuten Beschwerden werden Versicherte an ein gesondertes Ersteinschätzungssystem verwiesen.
Parallel dazu soll die elektronische Überweisung eingeführt werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung sollen gemeinsam Regelungen zur technischen Übermittlung festlegen. Ab dem 1. September 2029 sind Ärzte dem Entwurf zufolge verpflichtet, die elektronische Überweisung anzubieten. Der Informationsaustausch zwischen Haus- und Fachärzten soll dadurch beschleunigt werden.
Daten laufen in der ePA zusammen
Sofern Versicherte nicht widersprochen haben, sollen sämtliche relevanten Informationen in der elektronischen Patientenakte zusammengeführt werden. Überweisungsdaten und Informationen zur Einlösung werden dabei nach 100 Tagen automatisch gelöscht. Das Ministerium betont, die Digitalisierung solle kein Zwang sein: Wer will, kann beim Arzt weiterhin auf einen Papierausdruck bestehen.
Auch private Plattformen wie Doctolib oder Jameda geraten in den Blick des Gesetzgebers. Die Anforderungen für deren Betrieb sollen die KBV und der Krankenkassen-Spitzenverband gemeinsam definieren. Ziel ist es, kommerzielle Drittnutzung im Terminbuchungsprozess zu unterbinden und Datenschutzvorgaben verbindlich durchzusetzen.
Digitale Innovationen sollen in den Versorgungsalltag
Warken hatte bereits im Februar erklärt, digitale Innovationen müssten "noch stärker in den Versorgungsalltag integriert werden" . Mit dem Gesetzentwurf wird diese Absicht nun konkreter.



