Immer wieder gibt es unverschlüsselte Anfragen

Provider haben neben den technischen und finanziellen Hürden immer wieder mit falschen Anfragen durch Polizeibehörden zu tun. "Oft beginnt es mit der falschen Form", sagt Heinlein, "denn elektronische Anfragen müssen über eine gesicherte Verbindung gestellt werden." Immer wieder würden Provider jedoch mit Anfragen einzelner Polizeidienststellen per unverschlüsselter Mail konfrontiert, die zudem keinen gültigen Beschluss eines Richters enthalten. "In diesem Fall würde ein Provider, der die Daten trotzdem herausgibt, selbst Datenschutzrecht verletzen und könnte sich selbst strafbar machen", sagt Heinlein, der studierter Jurist ist.

Die Anfragen der Polizei variieren auch inhaltlich. Grundsätzlich werden bei einer Telekommunikationsüberwachung alle neu eingehenden und ausgehenden Mails registriert und weitergegeben, wenn die Anfrage berechtigt ist. Der Beschluss muss von einem Richter unterzeichnet sein und ist meist für einige Wochen gültig, kann aber bei Bedarf mit einem erneuten Beschluss verlängert werden. Zusätzlich zu den Mails werden meist noch Logdateien abgefragt, die der Provider hat.

Behörden können aber auch den Bestand eines Postfachs mitabfragen. Wird eine TKÜV durchgeführt, werden dann in der Regel auch Bewegungen innerhalb eines Postfachs aufgezeichnet - denn es könnte auch eine Kommunikation stattfinden, ohne dass tatsächlich Mails versendet werden, etwa, wenn Entwürfe per IMAP auf dem Server abgelegt und von einer zweiten Person abgeholt und wieder vom Server gelöscht werden.

Keine Durchsuchung nach Stichwörtern

Eine Filterung des Postfachs nach bestimmten Stichwörtern wird jedoch nicht vorgenommen. Es werden also keine "Über-Selektoren" eingesetzt, die gezielt eine Kommunikation über ein Zielobjekt erfassen, sondern die Inhalte eines bestimmten Postfachs für einen bestimmten Zeitpunkt. Unklarheiten kann es geben, wenn die Polizei ein bestimmtes Alias abfragt, das einem konkreten Postfach zugeordnet ist, das aber nicht selbst eindeutig Gegenstand der Ermittlungen ist.

Die Praxis zeigt, dass die teuren Vorgaben eigentlich nicht notwendig sind oder aber erst bei deutlich größeren Providern vorgeschrieben werden sollten. Denn wenn bei einem kleineren Provider eine Anordnung auf Telekommunikationsüberwachung eines bestimmten Accounts eingeht, kann der Provider mit der Polizei vereinbaren, in welcher Form die Daten übergeben werden. "Das kann zum Beispiel als Importdatei für Thunderbird oder Outlook geregelt werden", erklärt Heinlein. Die Dateien können verschlüsselt per Mail gesendet oder auf einer DVD, Festplatte oder einem anderen Datenträger übergeben werden. Bei größeren Providern wird dieser Prozess einfach nur durch die Sina-Box vereinfacht, die es ermöglicht, Daten an die Behörden weiterzuleiten.

In anderen Fällen seien aber auch Accounts beim gleichen E-Mail-Provider angelegt worden, damit Polizeibehörden im Webmail-Interface auf die Mails zugreifen können. "Nicht alle Polizisten sind IT-Profis, nicht jeder weiß, wie man E-Mail-Dateien in Thunderbird oder Outlook importiert", sagt Heinlein. Auch im Bereich der Überwachung von E-Mails können also pragmatische Lösungen gefunden werden, die den Behörden die zur Arbeit notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und die Provider nicht unnötig überfordern.

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 Die Probleme beginnen bei der Dokumentation
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Teebecher 17. Nov 2016

Welche Auswirkungen hat das auf die Tausenden, die root-server haben und selber hosten?

Carlotta Sontono 15. Nov 2016

Ich habe diesen Thread hier zum Anlass genommen beim Support von mailbox.org anzufragen...

486dx4-160 12. Nov 2016

Lies mal nach, was GCHQ und NSA so machen.

486dx4-160 12. Nov 2016

Außer hier im Forum. Wenn man nur ein paar Mailaccounts für ne Domain braucht dann setzt...



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