Telekommunikationsdienst: Der EuGH muss über Gmail urteilen
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg muss klären, ob Gmail ein Telekommunikationsdienst ist oder nicht. Google begrüßte dieses Urteil. Man strebe eine grundsätzliche Klärung der "einmaligen" deutschen Rechtslage an.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine seit mehreren Jahren andauernde Auseinandersetzung zwischen Google und der Bundesnetzagentur an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Dieser soll klären, ob Gmail ein Telekommunikationsdienst ist und Google damit weitreichendere Pflichten als bisher erfüllen muss. Google begrüßte die Entscheidung des Gerichts in einem Statement.
Die Bundesnetzagentur hatte Google bereits im Jahr 2012 erstmals aufgefordert, den eigenen E-Maildienst als Telekommunikationsdienst nach deutschem Recht anzumelden. Google widerspricht dieser Rechtsauffassung, unterlag damit aber im Jahr 2015 in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht in Köln. Wäre Gmail ein Telekommunikationsdienst, würde dies veränderte Anforderungen an den Datenschutz stellen. Allerdings müsste Google in diesem Fall auch Überwachungsschnittstellen für deutsche Behörden schaffen. Hintergründe zur E-Mailüberwachung in Deutschland haben wir in einem Artikel zusammengefasst.
Google will von dem Gesetz nicht betroffen sein
Google geht davon aus, vom dem Gesetz nicht betroffen zu sein, weil das Unternehmen in Deutschland keine Internetzugänge anbiete, sondern im Fall von Gmail lediglich einen Webmail-Dienst. Ob damit die im deutschen Telekommunikationsrecht beschriebene "Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze" erfüllt ist oder nicht sollen jetzt die Richter des EUGH in Luxemburg klären.
Googles Anwalt Holger Neumann begrüßte die Entscheidung des Gerichts in Münster. Man strebe eine grundsätzliche Klärung der Rechtslage an. "Weltweit gibt es unterschiedliche Regelungen. Nur in Deutschland gibt es diese Meldepflicht," sagte er der dpa. Die Bundesnetzagentur beklagt, dass sich neben Google auch andere internationale Unternehmen der Meldepflicht entziehen würden. Der Jurist gestand aber ein, dass das EU-Recht nicht eindeutig sei: "Interpretationen in beide Richtungen sind möglich." Dennoch ist nach Meinung der Bundesnetzagentur eine Vorlage beim EuGH nicht nötig.
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Im verlinkten Artikel steht dazu: Außerdem muss man beachten das "geschäftsmäßig" nicht...