Telekom: "Stadtwerke wollen neue Glasfasermonopole schaffen"
Telekom und Vodafone sind sich einig gegen die Stadtwerke und deren TK-Töchter: Planungen werden häufig von Kommunen, die selbst ausbauen wollen, verschleppt und verzögert.

Die TK-Töchter der Stadtwerke wollten "faktisch neue lokale Glasfasermonopole schaffen und den von der Politik gewünschten Infrastrukturwettbewerb aushebeln". Das sagte Deutsche-Telekom-Sprecher Andreas Middel Golem.de auf Anfrage zum Streit um das Mitverlegen von Glasfaser. "Wir haben als einziges Unternehmen schon 2017 eine Selbstverpflichtung abgegeben, nicht zu überbauen. Und wir bauen nur da aus, wo wir auch zuvor bekanntgegeben hatten, dass wir ausbauen." Diese Selbstverpflichtung sind auch andere Betreiber eingegangen.
Planungen würden dann aber häufig von Kommunen, die selbst ausbauen wollen, verschleppt und verzögert, betonte Middel.
"Die Telekom ist selbst bereits in zwei Fällen sogar vor die Bundesnetzagentur gezogen, um eine Mitverlegung bei FTTB/H-Ausbauprojekten durchzusetzen. Das waren die Fälle Linkenheim-Hochstetten (BK11-17/002) sowie Wiesbaden (BK11-17/020)", sagte der Geschäftsführer des Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) Golem.de.
Der Vorwurf der Schaffung lokaler Glasfasermonopole sei falsch. Auf dem zuerst errichteten Glasfasernetz müsse Open Access angeboten werden, damit eine Mitverlegung abgelehnt werden könne, betonte Heer.
Vodafone lehnt eine Ausweitung des Überbauschutzes grundsätzlich für alle von kommunalen Betreibern gebauten Netze ab, weil öffentlich-finanzierte kommunale Unternehmen eine Reihe von Vorteilen und Privilegien im Vergleich zu rein privat finanzierten Unternehmen hätten. Dies seien Finanzierungskonditionen, Refinanzierungsdauer, Profitabilitätserwartungen, Synergieeffekte durch gemeinsamen Ausbau mit Mutter- oder Schwestergesellschaften bei Strom, Gas, Abwasser oder kommunale Infrastrukturgesellschaften sowie Vorteile bei der Planung und Koordinierung durch die kommunale Verknüpfung. "Diesen besonderen Vorteilen aufgrund kommunaler Verflechtung müssen auch besondere Pflichten gegenüber stehen und dürfen nicht zusätzlich durch einen generellen Mitverlegungsschutz abgesichert werden", erklärte Vodafone-Sprecher Volker Petendorf. Mitverlegung findet in aller Regel auch nicht als vollständige Parallelverlegung statt, sondern oft nur in Teilbereichen oder für besondere Standorte oder Kunden bei Gewerbe oder Mobilfunk.
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Die 15% sind eine Teilmenge, aber es ist irreführend das mit den 90% zu verrühren: Daher...
Zeig mir mal bitte, wo das bei den Telekom FTTH Anschlüssen anders ist.
Die Links im vorigen Beitrag.. ..wären sonst aber eventuell nicht hier gelandet ;)
Das ist falsch. Die Telekom muss noch immer jeden Tarif von der BNetzA genehmigen...