Telekom-Prozess: Nach mehr als 20 Jahren zeichnet sich Vergleich ab
Die Anleger aus einem Börsengang der Telekom wollen noch immer für ihre Kursverluste entschädigt werden.

Der langjährige Anlegerschutzprozess um den sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom im Jahr 2000 könnte durch einen Vergleich beendet werden. Ein Vorschlag dazu wird sowohl vom Musterkläger und weiteren geschädigten Anlegern sowie der beklagten Deutschen Telekom, der Bundesrepublik Deutschland und der Staatsbank KfW unterstützt. Das teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am 15. November 2021 mit. Der Vorschlag soll am 23. November erörtert werden.
Hinter dem Musterverfahren stehen rund 16.000 Kleinaktionäre, die seit dem Jahr 2004 Schadenersatz für ihre erlittenen Kursverluste in Höhe von rund 80 Millionen Euro verlangen. Die Aktien waren im Juni 2000 zu einem Startkurs von 66,50 Euro in den Markt gekommen. Das Allzeithoch von 103,50 Euro lag damals schon mehrere Monate zurück. Der Börsenprospekt zu diesem dritten Börsengang soll fehlerhaft sowie unvollständig gewesen sein und auf Risiken nicht hingewiesen haben. Heute notiert das Papier bei etwa 17 Euro und damit nicht allzu weit entfernt vom ursprünglichen Ausgabepreis aus dem Jahr 1996 von 28,50 D-Mark (14,57 Euro).
Laut dem noch nicht beschlossenen Vergleichsvorschlag sollen diejenigen Anleger den Kaufpreis erstattet bekommen, die zwischen dem 27. Mai und 19. Dezember 2000 gekauft und zudem stets ihre Rechtsansprüche aufrechterhalten haben. Abgezogen würden zwischenzeitlich gezahlte Dividenden und der heutige Kurswert, da die Wertpapiere bei den Käufern bleiben sollen. Zu den möglichen Kosten wollte sich die Telekom am 15. November 2021 nicht äußern.
Seit den ersten Klagen aus dem Jahr 2001 und dem ersten Prozess am Landgericht Frankfurt im Jahr 2004 hat die Justiz die Angelegenheit nicht abschließend geklärt. Die rund 12.000 Klagen der 16.000 Anleger wurden zu einem Kapitalanlegermusterverfahren zusammengefasst, wobei der ausgewählte Musterkläger inzwischen gestorben ist. Bereits zwei Mal hat der Bundesgerichtshof Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt in Teilen aufgehoben, so dass nun eigentlich ein dritter Prozess am Oberlandesgericht ansteht. Sollte es zu dem angestrebten Vergleich kommen, soll dieser jedem einzelnen Kläger bis zum 30. Juni 2022 angeboten werden.
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Das einzige was sicher ist, ist dass nicht mehr verteilt werden kann als da ist. Rente...
Die aktie ist nach den anfangswellen über die jahre halbwegs wertstabiel und es gibt...
Die Telekom zahlt also die Differenz zwischen knapp 66,50 abzüglich aktuellem Kurs von 17...