Telekom-Prozess: Nach mehr als 20 Jahren Vergleich vorgelegt
Die Telekom will ihren Anlegern die verlorenen 80 Millionen Euro zurückerstatten.

Im Rechtsstreit um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom wird den Klägern ein Vergleich angeboten. Bei Annahme erhalten sie den im Jahr 2000 geleisteten Kaufpreis zurück, von dem gezahlte Dividenden und der heutige Kurswert abgezogen werden. Aufgeschlagen werden hingegen 70 Prozent der üblichen Prozesszinsen. Die Aktien bleiben im Besitz der Anleger.
Auf diese Lösung verständigten sich am 23. November 2021 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt maßgebliche Anlegerschutzanwälte und die drei Beklagten Deutsche Telekom, Bundesrepublik Deutschland und die Staatsbank KfW. Ob sie den Vergleich annehmen, entscheiden die einzelnen Kläger. Ihnen soll bis Ende Juni 2022 jeweils ein Angebot vorgelegt werden.
Die Aktien waren im Juni 2000 zu einem Startkurs von 66,50 Euro in den Markt gekommen. Das Allzeithoch von 103,50 Euro lag damals schon mehrere Monate zurück. Heute notiert das Papier bei etwa 17 Euro und damit nicht allzu weit entfernt vom ursprünglichen Ausgabepreis 1996, also 28,50 D-Mark (14,57 Euro).
16.000 Kleinaktionäre hatten sich getäuscht gefühlt
Rund 16.000 Kleinaktionäre hatten sich damals getäuscht gefühlt und seit 2001 beim Landgericht Frankfurt Klagen eingereicht. Ihre Kursverluste summierten sich nach ihren Angaben auf rund 80 Millionen Euro. Das zusammenfassende Musterverfahren ist bis heute nicht rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat aber einen schwerwiegenden Fehler im Verkaufsprospekt für die Aktie festgestellt. Der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts, Bernhard Seyderhelm, rief die Kläger auf, den Vergleich anzunehmen.
"Die Vergleichsangebote erfolgen ohne eine gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer Schadensersatzpflicht der Telekom", erklärte der Konzern. Vielmehr dienten sie dem vorrangigen Ziel, die Verfahren nach rund 20 Jahren Dauer nun in einem überschaubaren Zeitrahmen zu beenden.
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... und dann noch nicht mal ein Urteil, sondern "nur" ein Vergleich. Wow!
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