Telekom: Monopolkommission-Forderung "seltsam aus der Zeit gefallen"

Die Deutsche Telekom hat den Vorstoß der Monopolkommission nach mehr aktiver Regulierung durch die Bundesnetzagentur zurückgewiesen. Wolfgang Kopf, Leiter Politik & Regulierung Telekom, sagte Golem: "Die Bundesnetzagentur stellt fest, dass es derzeit 200 ausbauende Unternehmen gibt und der Wettbewerb funktioniert. Der Bericht der Monopolkommission ist sehr meinungsstark. Der Ruf nach mehr Regulierung ist sehr schwer nachvollziehbar und seltsam aus der Zeit gefallen."
Die Telekom sorge mit ihren Investitionen in Deutschland dafür, dass Verbraucher auf Glasfaser wechseln könnten. "Und das machen wir zusammen mit mehr als 50 Partnern . Damit nimmt die Telekom eine Vorreiterrolle bei Open Access ein: Kein anderes Unternehmen kann so viele Kooperationen aufweisen."
Sven Knapp, Leiter des Hauptstadtbüros des Breko (Bundesverband Breitbandkommunikation), sagte Golem dazu: "Die Telekom propagiert öffentlichkeitswirksam ihre Offenheit für Kooperationen. In der Praxis setzt sie allerdings ausschließlich auf Kooperationen auf Basis ihres sogenannten Faser-Mietmodells und verweigert den Einkauf von Bitstrom-Vorleistungen – obwohl sie selbst ihren Vorleistungsnachfragern ausschließlich Bitstrom-Kooperationen anbietet."
Recht auf Vollausbau in Gebäuden
Damit drücke der Konzern den Partnern einseitig höhere Investitionsrisiken auf, während der Großteil der Wertschöpfung bei der Telekom bleibe. Um Wettbewerber zur Kooperation zu bewegen, drohe sie zudem häufig mit einem Glasfaser-Doppelausbau.
Kopf erklärte weiter: "Anstatt noch mehr Beschränkungen und Bürokratie aufzubauen, sollte sich die Politik besser darauf konzentrieren, Ausbauhürden aus dem Weg zu räumen. Beispielsweise brauchen Netzausbauer ein Recht auf Vollausbau in Gebäuden für Glasfaser." Und auch TV-Kabelnetze sollten in die Diskussion um die Abschaltung von Kupfernetzen einbezogen werden, forderte der Cheflobbyist.
Telekom hat durchaus einen Punkt
Bisher ist die Rechtslage, dass Netzbetreiber einzelne Wohnungen von gewonnenen Kunden im Prinzip auch gegen den Willen des Gebäudeeigentümers anschließen dürfen. Das ist natürlich extrem ineffizient, wenn im selben Gebäude ein Jahr später noch eine Wohnung erschlossen wird, und sechs Monate später geht es so weiter. Daher hat die Telekom durchaus einen Punkt, wenn sie das Recht fordert, neben der Wohnung des einen Kunden auch alle anderen Wohnungen im Gebäude erschließen zu dürfen.
Verbände wie der Breko unterstützen ein "konditioniertes Vollausbaurecht" , solange es keine bestehende FTTH-Ausbauvereinbarungen zwischen Gebäudeeigentümer und Netzbetreiber torpediert. Bei größeren Wohnungswirtschaften kann es schon mal ein paar Jahre dauern, bis alle Wohnblöcke mit Glasfaser versorgt sind. Daher schlägt der Breko vor, dass Gebäudeeigentümer den Vollausbau der NE4 durch Dritte ablehnen können, wenn sie eine Vereinbarung mit einem Netzbetreiber haben, der den Ausbau in maximal drei Jahren umsetzt.