Telekom-Klage: Gericht untersagt O2 Falschbehauptungen bei Kundenwerbung

Die Justiz hat das Telekommunikationsunternehmen O2 im Kampf um neue Kunden deutlich in die Schranken gewiesen: Bei Werbeanrufen sind Falschbehauptungen über die Konkurrenz von der Telekom nicht zulässig, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag.
Kunden sollten mit falschen Aussagen geworben werden
Nach Überzeugung des Gerichts hatten O2-Werber bei Telekom-Kunden angerufen und versucht, diese in die Irre zu führen. In einem Fall wurde ein Telekom-Kunde mit dem Argument bearbeitet, die Telekom werde dessen Anschluss künftig nicht mehr bedienen. In einem zweiten Fall wurde einer Telekom-Kundin eingeredet, es gebe ein neues Gesetz, wonach Telefon- und Internetanschluss nicht mehr bei zwei verschiedenen Anbietern bestellt werden dürften.
Die Telekom hatte Unterlassungsklage gegen die O2-Muttergesellschaft Telefónica eingereicht, weil sich verunsicherte Kunden gemeldet hatten. Gängige Praxis bei der O2-Kundenakquise waren die irreführenden Anrufe nicht, es ging um Einzelfälle. Der Anwalt von O2 zog die Glaubwürdigkeit einer Zeugin in Frage, weil sie in einem Punkt die Unwahrheit gesagt hatte: «Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.» Doch die Richter folgten dem nicht.
Gericht bestätigt Urteil aus erster Instanz
Die Telekom hatte bereits in erster Instanz gewonnen, dagegen hatte Telefónica Berufung eingelegt. Doch auch in der zweiten Instanz hatte das Münchner OLG keine grundsätzlichen Zweifel an den Zeugenaussagen der Telekom-Kunden - die Richter verkündeten das Urteil nach nur 30 Minuten Verhandlung.