Telekom-Drosselung: Bundesregierung will Gesetz für Netzneutralität

Ohne die DSL-Drosselungspläne der Telekom direkt zu benennen, hat die Bundesregierung erklärt, sie werde die Netzneutralität wahren und notfalls den rechtlichen Rahmen ändern, falls Geschäftspraktiken das freie Internet gefährdeten.

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Merkel und Telekom-Chef Obermann
Merkel und Telekom-Chef Obermann (Bild: Johannes Simon/Getty Images)

Die Bundesregierung will einen Verstoß gegen die Netzneutralität wenn nötig mit einem Gesetz verhindern. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto, am 5. Juni 2013 auf dem 4. Fachdialog Netzneutralität erklärt.

"Die Bundesregierung wird die Netzneutralität wahren und notfalls die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern, falls Geschäftspraktiken das Fundament des freien Internets gefährden. Rückentwicklungen sind indiskutabel. Einschränkungen hinsichtlich der Gleichbehandlung aller Daten im offenen Internet lehnt die Bundesregierung grundsätzlich ab. Wir haben die Bundesnetzagentur um die Vorlage eines umfassenden Berichts zu allen aufgeworfenen Fragen gebeten." Auf Grundlage des Berichts werde sein Ministerium eine eigene Bewertung vornehmen. Mit 32 Prozent ist der Bund größter Telekom-Aktionär.

Wenn Unternehmen der Deutschen Telekom Geld bezahlten, würden ihre Daten beim Nutzer nicht gezählt und seien damit nicht von der geplanten Drosselung betroffen. Das sagte Niek Jan van Damme, Deutschland-Chef der Telekom. Ihr eigenes IP-TV-Angebot Entertain sei "kein Internetdienst", erklärte er weiter.

"Wir sind offen für Gespräche mit diesen Anbietern, um ihre Angebote in Entertain zu integrieren oder neue Kooperationsmodelle zu finden. Dann ist es auch denkbar, dass die Sendungen nicht das Datenvolumen der Nutzer verbrauchen. Im Mobilfunk machen wir das bereits mit dem Musik-Streaming-Dienst Spotify. So etwas wäre sowohl mit Marktgrößen wie Youtube als auch mit Newcomern möglich", sagte er.

Videoload, das Video-on-Demand-Angebot der Telekom, könnte doch von der Drosselung ausgenommen werden. Das geht aus einer Stellungnahme der Telekom an die Bundesnetzagentur hervor. "Ob auch das integrierte VoD-Angebot (Video on Demand) Videoload zukünftig aus der Berechnung des Highspeed-Volumens und von der Bandbreitenbegrenzung ausgenommen wird, ist noch nicht entschieden", erklärte die Telekom.

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Lala Satalin... 07. Jun 2013

Dann wähl jemand anders.

Anonymer Nutzer 07. Jun 2013

warum muss die Piratenpartei denn sofort regierungsfähig sein? Natürlich sollte man die...

Anonymer Nutzer 06. Jun 2013

Wahlversprechen ohne Ende! Muss man nach der Wahl ja auch nicht halten. Was hat Mutti...

Noppen 06. Jun 2013

Und hinter den Kulissen siehst Du dann also, dass Netzneutralität Oberflächlich gedacht...



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