Videoload: Telekom prüft Video-on-Demand von Drosselung auszunehmen

Videoload, das Video-on-Demand-Angebot der Deutschen Telekom, könnte doch von der DSL-Drosselung ausgenommen werden. Das berichtet die Zeitung Die Welt(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf eine Stellungnahme der Telekom an die Bundesnetzagentur, die der Zeitung vorliegt. "Ob auch das integrierte VoD-Angebot (Video on Demand) Videoload zukünftig aus der Berechnung des Highspeed-Volumens und von der Bandbreitenbegrenzung ausgenommen wird, ist noch nicht entschieden" , erklärte die Telekom dazu. Die Welt bewertet die Informationen jedoch anders.
Bereits bekannt ist, das "einzelne Bestandteile" des IP-TV-Angebots Entertain nicht auf das Inklusiv-Volumen angerechnet werden. Dies gelte für das lineare TV-Angebot und den Zugang zum fernsehnahen TV-Archiv.
Auch die Telekom-Cloud-Angebote sollen wie bereits früher erklärt nicht vom Inklusiv-Volumen ausgenommen werden. "Eine wie auch immer geartete Sonderstellung von Internetdiensten der Telekom gibt es nicht," behauptet der Festnetzbetreiber.
Die Bundesnetzagentur hatte die Telekom Ende April 2013 aufgefordert , zur Einführung der DSL-Drosselung Fragen zu möglichen Verstößen gegen die Netzneutralität zu beantworten. "Da wir weiteren Klärungsbedarf sehen, haben auch wir uns an das Unternehmen gewandt" , so Behördensprecher René Henn.
Telekom-Chef René Obermann hatte das Ende der Flatrate verteidigt und die Kritiker angegriffen . In der aktuellen Debatte, so Obermann, würden "Begriffe wie Netzneutralität und Sicherstellung von Wettbewerb dahingehend missbraucht, einen Flatrate-Anspruch auf unbegrenztes Datenvolumen im Internet zu zementieren." So würden Telekom-eigene Streaming-Dienste wie Videoload oder die Telekom-Cloud auf die Datenmenge angerechnet. Entertain, so Obermann, sei kein "typischer Internetdienst, sondern eine von den deutschen Landesmedienanstalten durchregulierte separate Fernseh- und Medienplattform, für die unsere Kunden ein entsprechendes Zusatzentgelt bezahlen." Damit sei dieses Angebot außen vor.
Die Telekom hatte am 22. April 2013 angekündigt , ihre Flatrate-Produkte nicht mehr für Neukunden anzubieten und später eingeräumt, auch Bestandskunden bei Vertragsverlängerung zu drosseln. Ist eine Volumengrenze erreicht, sehen die Leistungsbeschreibungen eine einheitliche Reduzierung der Datenübertragungsrate auf 384 KBit/s vor. Sobald die Drosselung technisch umgesetzt ist, müssen Kunden für die volle Bandbreite zusätzlich zahlen. Bisher ist geplant, die Drosselung 2016 einzuführen.



