Telefonieren: Telekom erlaubt weiterhin Call-by-Call und Preselection
Das ist für alle Telekom-Kunden praktisch, die weiterhin mit Sparvorwahlen telefonieren wollen.

Die Deutsche Telekom erlaubt allen Kunden mit einem Festnetzanschluss auch in den kommenden zwei Jahren die Nutzung der sogenannten Sparvorwahlen Call-by-Call sowie Preselection. Die Deutsche Telekom sowie der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) haben sich auf diesen Plan verständigt. Mindestens bis Ende 2024 wird diese Möglichkeit angeboten.
Bisher gab es zwischen der Telekom und dem VATM ein Abkommen, das Ende 2022 ausgelaufen wäre. Nun wurde die Nutzung der sogenannten Betreibervorauswahlen abermals um zwei Jahre verlängert. Es ist noch nicht absehbar, ob das freiwillige Abkommen nochmals verlängert wird.
Wenn Anrufe mittels Call-by-Call oder Preselection getätigt werden, wird damit ein anderer Verbindungsnetzbetreiber ausgewählt als die Telekom. Dafür wird eine spezielle Vorwahl vor der eigentlichen Rufnummer gewählt. Dieser Anbieter leitet das Gespräch durch das eigene Netz und rechnet mit dem Endkunden ab. Nach Ansicht des VATM sind Sparvorwahlen für Kunden weiterhin attraktiv.
Sparvorwahlen für Anrufe ins Ausland
Diese Sparvorwahlen können Geld sparen, wenn vom Festnetz aus etwa ins Ausland telefoniert wird. Dann sind spezialisierte Anbieter unter Umständen preiswerter, als wenn der Anruf über die Telekom geführt wird. Ähnliches kann bei Anrufen in ein Mobilfunknetz in Deutschland gelten, wenn dieses nicht durch eine gebuchte Telefonflatrate abgedeckt ist.
"Wir verlängern gerne unsere Vereinbarung mit dem VATM. Solange Call-by-Call und Preselection im Markt nachgefragt werden und diese für uns wirtschaftlich umsetzbar sind, ermöglichen wir gerne weiterhin die vorhandene Angebotsvielfalt", sagt Pascal Koppetsch, der für die Telekom die Verhandlungen mit dem VATM begleitet hat.
"In Zeiten der Pandemie und auch jetzt während des Ukraine-Krieges zeigt sich, dass die direkte Kommunikation ein elementares Grundbedürfnis vieler Menschen ist. Wenn durch Call-by-Call mehr Menschen miteinander reden, dann freuen wir uns, dazu mit unserer Vereinbarung auch weiterhin einen Beitrag leisten zu können", kommentiert VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer.
Anbieter müssen sich beim VATM melden
Die neue Vereinbarung gilt für alle Anbieter von Betreibervorauswahlen. Es ist nicht nötig, Mitglied im VATM zu sein. Um Call-by-Call oder Preselection für Telekom-Kunden anbieten zu können, müssen interessierte Unternehmen über den VATM die entsprechende Vereinbarung unterzeichnen. Ansonsten erlaubt die Telekom keine Betreibervorauswahl. Bis Ende Juni 2022 sollten sich interessierte Unternehmen beim VATM melden.
Seit 2019 haben sich der Wettbewerberverband VATM und die Telekom auf ein freiwilliges Abkommen verständigt, dass die Telekom Call-by-Call und Preselection weiterhin anbietet. Die Bundesnetzagentur überwacht längst nicht mehr, ob diese Sparvorwahlen angeboten werden, es gibt keine Verpflichtung mehr dazu.
Im Jahr 1998 wurde die Telekom im Zuge der Marktöffnung verpflichtet, ihren Endkunden Call-by-Call und Preselection anzubieten. Nach Ansicht des VATM hatten Call-by-Call sowie Preselection in der Anfangszeit des liberalisierten Telekommunikationsmarktes einen großen Anteil an der wettbewerblichen Preisentwicklung.
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