Telefónica Deutschland: Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen 5G-Auktion ab

Die Telefónica ist mit ihrer Klage gegen die 5G-Frequenzauktion gescheitert.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. (Bild: Bundesverwaltungsgericht)

Die Entscheidungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe der 5G-Infrastrukturen bei 2 GHz und 3,6 GHz in der Versteigerung sind rechtmäßig. Das gab das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 25. Juni 2020 bekannt (BVerwG 6 C 3.19). Die Klage der Telefónica Deutschland wurde abgewiesen.

Telefónica Deutschland hatte die Bundesrepublik Deutschland verklagt, weil die Bundesnetzagentur Frequenzen aus dem Bereich von 2 GHz in das Vergabeverfahren einbezogen hat, die noch bis zum Ende des Jahres 2025 mit Nutzungsrechten belegt sind. Zudem wurde Frequenzspektrum im Umfang von 100 MHz aus dem Bereich von 3,6 GHz aus dem Bieterverfahren ausgeklammert, um Campusnetze zu ermöglichen. Die Telefónica war zuvor bereits mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolglos geblieben.

Telefónica will Urteilsbegründung genauer analysieren

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht als fehlerhaft zu beanstanden. "Auch die Aufteilung des 3,6 GHz-Bandes leidet nicht an einem Abwägungsfehler", erklärte das Gericht, weil nach der Bedarfsabfrage und der Prognose der Behörde eine Frequenzknappheit bestehe. Das Versteigerungsverfahren sei das gesetzlich vorgesehene Regelverfahren für die Vergabe knapper Frequenzen.

"Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts mit Bedauern zur Kenntnis und werden die Urteilsbegründung im Detail analysieren. Nun konzentrieren wir uns auf den Auf- und Ausbau unseres 5G-Netzes, das noch 2020 in fünf großen deutschen Städten an den Start gehen soll", sagte Telefónica Germany-Sprecher Guido Heitmann Golem.de auf Anfrage.

"Die Bundesnetzagentur hat ihre Vergaberegeln gut austariert und gerichtsfest gestaltet - da ist keinerlei Willkür erkennbar", sagte der Telekommunikationsexperte Torsten Gerpott, Professor für Telekommunikationswirtschaft an der Universität Duisburg-Essen im Februar 2019, der Deutschen Presse-Agentur. Ähnliche Klagen anderer Firmen bei einer Frequenzauktion 2015 seien ebenfalls gescheitert. Letztlich seien alle Klagen wenig erfolgversprechend, sagte der Professor.

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