Die Beweislast liegt beim Unternehmen
Denn normalerweise obliegt dem Unternehmen hier die Beweislast: Es muss nachweisen, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde. Sofern kein Vertrag auf Papier oder per E-Mail existiert, gestaltet sich die Beweisführung eher schwierig.
Theoretisch ist es möglich, dass der Beweis durch die Zeugenaussage eines Mitarbeiters erbracht wird. Dies setzt aber voraus, dass die Person sich an konkrete Einzelheiten des Gespräches erinnern kann. Darüber hinaus dürfen keine Bedenken hinsichtlich der Glaubwürdigkeit des Zeugen bestehen.
Klärung würde da natürlich auch eine Aufzeichnung des Telefonats schaffen. Allerdings darf es nur aufgenommen werden, wenn die Gesprächspartner dem vorher zugestimmt haben. Ansonsten ist es sehr zweifelhaft, ob die Aufzeichnung zur Beweisführung verwertet werden darf. Hier kommt überdies eine Strafbarkeit wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 Abs. 1 StGB in Betracht.
Handelt es sich, wie in den meisten Fällen, um einen Fernabsatzvertrag, sollten sich Verbraucher in ihrem Schreiben zudem auf ihr Widerrufsrecht (gemäß § 312g Abs. 1 BGB und § 355 BGB) berufen, damit sie auf der sicheren Seite sind. Dieses Widerrufsrecht ist lediglich dann auf 14 Tage begrenzt, wenn Kunden eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bekommen haben.
Nur in wenigen Fällen ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 BGB). Hierzu gehören verderbliche Waren und Waren, die speziell angefertigt wurden, sowie die Belieferung mit Zeitschriften, Zeitungen sowie Illustrierten.
Wichtig ist, dass das Widerrufsrecht dann generell ausgeschlossen ist, wenn der Vertrag in einem Geschäftsraum - wie einem Telekom-Shop - geschlossen wurde.
Von Haustürgeschäften ist dringend abzuraten
Abzuraten ist von Bestellungen, wenn Mitarbeiter des Unternehmens oder dessen Dienstleister unaufgefordert vor der Tür stehen. Das gilt erst recht dann, wenn sie zunächst vorgeben, den Telefonanschluss überprüfen wollen und dann nebenbei den Wechsel des Anbieters oder einen anderen Tarif anbieten.
Hier spricht vieles dafür, dass es sich um eine angeheuerte Drückerkolonne handelt. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Kriminelle etwa an persönliche Daten gelangen wollen, um diese zu verkaufen oder den Anschluss hacken zu können. Wenn Verbraucher den Eindruck haben, dass das Unternehmen ihnen einen Vertrag unterschieben wollte, sollten sie sich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen.
Sie hat die Möglichkeit, wettbewerbsrechtlich gegen unseriöse Firmen vorzugehen, wie an den oben besprochenen Fällen deutlich wird. Darüber hinaus ist eine Beratung durch die Verbraucherzentrale auch zu empfehlen, wenn der Anbieter hartnäckig bleibt. Hierauf sollten Verbraucher immer zurückgreifen, wenn sie unsicher sind. Am besten wenden sie sich hierzu an die örtliche Verbraucherzentrale die für ihren Wohnort zuständig ist oder an die Verbraucherzentrale Hamburg, die bereits häufiger gegen solche Unternehmen vorgegangen ist.
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Kunde wollte Prepaidkarten und bekam Festnetzanschluss |
Zumindest von Vodafone und der Telekom weiß ich mit Sicherheit, dass die so nicht...
Kundenbetreuung anrufen bringt nichts, da man nur selten eine entscheidungsbefugte Person...
Ist das wirklich so? Ich verstehe, dass der Anbieter dieses Argument als Druckmittel...
Zusätzlich kommt dazu, das wenn ein Unternehmen erklären wollte, das die Mail nicht...