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Telefon als Ortungswanze: Neue Zahlen zu Überwachungsmaßnahmen von Bundesbehörden

Bundespolizei und BKA verschicken immer noch massenhaft stille SMS, noch öfter wird die Methode aber von der Länder-Polizei genutzt.
Aktualisiert am , veröffentlicht am / Matthias Monroy
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Mit verschiedenen Methoden ermitteln Behörden den Standort von Telefonen. (Bild: Martin Wolf / Golem.de)
Mit verschiedenen Methoden ermitteln Behörden den Standort von Telefonen. Bild: Martin Wolf / Golem.de

Das BKA hat im vergangenen Jahr in 33 Ermittlungsverfahren (davon eines zur Gefahrenabwehr) rund 68.000 stille SMS verschickt. So steht es in der Antwort(öffnet im neuen Fenster) auf eine jährlich von der Linksfraktion im Bundestag erstellten Kleinen Anfrage. Im Vergleich zu den vergangenen Jahren haben diese Zahlen wieder zugenommen. Bei der Bundespolizei waren es 2021 in 56 Verfahren zur Strafverfolgung rund 48.000 stille SMS, dies entspricht in etwa dem Durchschnitt der Vorjahre.

Mit einer stillen SMS wird ein Kommunikationsvorgang ausgelöst, der anschließend über die Telekommunikationsanbieter abgefragt werden kann. Dabei werden den Behörden die Funkzellen mitgeteilt, in denen sich die Nutzer aufhielten. Eine Ortung in Ballungsräumen ist so auf wenige Meter genau möglich, mit Hilfe der Geolokalisierung von Google aber offenbar deutlich genauer.

Bis 2012 hatte die Bundesregierung Zahlen zu stillen SMS durch die Zollkriminalämter offen mitgeteilt, diese lagen sogar noch über den Einsätzen von BKA oder Bundespolizei. Angaben zu stillen SMS des Bundesnachrichtendienstes bleiben indes komplett geheim.

IMSI-Catcher oft aus den Bundesländern

Während für den Versand einer stillen SMS die Telefonnummer der betroffenen Person bekannt sein muss, kann mit einem IMSI-Catcher nach angeschalteten Telefonen in der Nähe gesucht werden. Das Gerät gaukelt dem Telefon eine Funkzelle vor, in die es sich automatisch einbucht. Darüber wird den Behörden die Telefon- und Gerätenummer bekannt. Diese können für weitere Ermittlungen zu deren Besitzern genutzt werden.

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Das BKA hat die Methode laut der Antwort in fünf "bereits abgeschlossenen Gefahrenabwehrvorgängen oder Ermittlungsverfahren" genutzt, die Bundespolizei in weiteren 44 Fällen. Weitere 17 Einsätze erfolgten unter Federführung der Generalbundesanwaltschaft durch Landesbehörden.

Zahlen zum Zoll gibt es nicht, jedoch wird mitgeteilt, dass sich die Finanzbehörde für ihre Einsätze der Technik des BKA, der Bundespolizei sowie einiger Bundesländer bedient.

Funkzellenabfragen durch Bundesbehörden

Auch mit einer Funkzellenauswertung können unbekannte Telefone beziehungsweise Personen ermittelt werden, die Maßnahme wird aber soweit bekannt hauptsächlich retrograd eingesetzt. Hierfür werden Funkzellen, in denen sich etwa eine Straftat ereignete, vermessen und für einen bestimmten Zeitraum bei den Anbietern alle dort eingebuchten Telefon- und Gerätenummern abgefragt. Anschließend können die Halter ermittelt werden.

Im Jahr 2021 hat das BKA in vier abgeschlossenen Verfahren eine Funkzellenauswertung durchgeführt, davon in einem Fall im Auftrag der Generalbundesanwaltschaft. Die Bundespolizei hat sie in 45 Fällen eingesetzt. Den Geheimdiensten des Bundes ist die Maßnahme gar nicht erst erlaubt, deshalb sei sie der Antwort zufolge auch nicht angewandt worden.

Dass BKA und Bundespolizei die Funkzellenauswertung selten nutzen, verwundert nicht, da diese vor allem bei Straftaten unter Zuständigkeit der Landesbehörden eingesetzt wird. So hatte etwa die Polizei Berlin im Jahr 2019 über 600 Abfragen angeordnet; diese Zahl wächst stetig.

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Heimlichkeiten zum Verfassungsschutz des Bundes

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei stillen SMS, deren Anzahl im gleichen Jahr allein in Berlin weit über 300.000 lag, im Jahr 2018 sogar bei fast 450.000. Anders ist dieses Verhältnis bei den Landesämtern für Verfassungsschutz, die kaum stille SMS verschicken.

Beim Bundesamt für Verfassungsschutz liegt diese Zahl hingegen beträchtlich über der von BKA und Bundespolizei, in 2017 wurden beispielsweise über 310.000 stille SMS durch den Inlandsgeheimdienst des Bundes versandt. Wohl aus diesem Grund entschied das damals CSU-geführte Innenministerium, diese Angaben ab 2018 nur noch in der Geheimschutzstelle des Bundestages zu hinterlegen.

Zur Begründung hieß es(öffnet im neuen Fenster), die Einzelinformationen aus den jährlichen Kleinen Anfragen könnten sich "zu einem umfassenden Lagebild verdichten". Dadurch könnten die "technischen Fähigkeiten und vorhandenen Ressourcen bei den Nachrichtendiensten fortgesetzt und über längere Zeiträume aufgezeigt" werden.

Nachtrag vom 14. April 2022, 10:00 Uhr

Ursprünglich hieß es im Artikel, die Bundespolizei habe im vergangenen Jahr womöglich erstmals historische Daten von Google Maps genutzt, um damit Bewegungsprofile von Mobiltelefonen zu erstellen. Diese Praxis ist seit 2019 aus den USA bekannt, dabei nutzen die Ermittler die von Google geführte Datenbank Sensorvault(öffnet im neuen Fenster). In der Antwort auf eine neuerliche parlamentarische Anfrage präzisiert das Bundesinnenministerium jedoch, dass die in Rede stehenden geolokalisierten Standortdaten in 15 Fällen entwendeter beziehungsweise verlorener Geräte ermittelt wurden. Die Geschädigten hätten hierzu ihre Nutzerdaten mitgeteilt. Es erfolgte also keine Abfrage von Sensorvault durch die Bundespolizei. Wir haben den Artikel entsprechend angepasst.

Offenlegung:

Der Autor war bei dem Abgeordneten Andrej Hunko bis vor einem Jahr beschäftigt und hat an der Kleinen Anfrage mitgearbeitet.


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