Funkzellenabfragen durch Bundesbehörden

Auch mit einer Funkzellenauswertung können unbekannte Telefone beziehungsweise Personen ermittelt werden, die Maßnahme wird aber soweit bekannt hauptsächlich retrograd eingesetzt. Hierfür werden Funkzellen, in denen sich etwa eine Straftat ereignete, vermessen und für einen bestimmten Zeitraum bei den Anbietern alle dort eingebuchten Telefon- und Gerätenummern abgefragt. Anschließend können die Halter ermittelt werden.

Im Jahr 2021 hat das BKA in vier abgeschlossenen Verfahren eine Funkzellenauswertung durchgeführt, davon in einem Fall im Auftrag der Generalbundesanwaltschaft. Die Bundespolizei hat sie in 45 Fällen eingesetzt. Den Geheimdiensten des Bundes ist die Maßnahme gar nicht erst erlaubt, deshalb sei sie der Antwort zufolge auch nicht angewandt worden.

Dass BKA und Bundespolizei die Funkzellenauswertung selten nutzen, verwundert nicht, da diese vor allem bei Straftaten unter Zuständigkeit der Landesbehörden eingesetzt wird. So hatte etwa die Polizei Berlin im Jahr 2019 über 600 Abfragen angeordnet; diese Zahl wächst stetig.

Heimlichkeiten zum Verfassungsschutz des Bundes

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei stillen SMS, deren Anzahl im gleichen Jahr allein in Berlin weit über 300.000 lag, im Jahr 2018 sogar bei fast 450.000. Anders ist dieses Verhältnis bei den Landesämtern für Verfassungsschutz, die kaum stille SMS verschicken.

Beim Bundesamt für Verfassungsschutz liegt diese Zahl hingegen beträchtlich über der von BKA und Bundespolizei, in 2017 wurden beispielsweise über 310.000 stille SMS durch den Inlandsgeheimdienst des Bundes versandt. Wohl aus diesem Grund entschied das damals CSU-geführte Innenministerium, diese Angaben ab 2018 nur noch in der Geheimschutzstelle des Bundestages zu hinterlegen.

Zur Begründung hieß es, die Einzelinformationen aus den jährlichen Kleinen Anfragen könnten sich "zu einem umfassenden Lagebild verdichten". Dadurch könnten die "technischen Fähigkeiten und vorhandenen Ressourcen bei den Nachrichtendiensten fortgesetzt und über längere Zeiträume aufgezeigt" werden.

Nachtrag vom 14. April 2022, 10:00 Uhr

Ursprünglich hieß es im Artikel, die Bundespolizei habe im vergangenen Jahr womöglich erstmals historische Daten von Google Maps genutzt, um damit Bewegungsprofile von Mobiltelefonen zu erstellen. Diese Praxis ist seit 2019 aus den USA bekannt, dabei nutzen die Ermittler die von Google geführte Datenbank Sensorvault. In der Antwort auf eine neuerliche parlamentarische Anfrage präzisiert das Bundesinnenministerium jedoch, dass die in Rede stehenden geolokalisierten Standortdaten in 15 Fällen entwendeter beziehungsweise verlorener Geräte ermittelt wurden. Die Geschädigten hätten hierzu ihre Nutzerdaten mitgeteilt. Es erfolgte also keine Abfrage von Sensorvault durch die Bundespolizei. Wir haben den Artikel entsprechend angepasst.

Offenlegung:

Der Autor war bei dem Abgeordneten Andrej Hunko bis vor einem Jahr beschäftigt und hat an der Kleinen Anfrage mitgearbeitet.

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 Telefon als Ortungswanze: Neue Zahlen zu Überwachungsmaßnahmen von Bundesbehörden
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Yash 14. Apr 2022

Wenn damit Fahrraddiebstähle aufgeklärt werden und nicht massenhaft Bürger überwacht...

dummzeuch 26. Mär 2022

Im Artikel steht, dass die Speicherung unabhängig von der Nutzung von Google-Diensten...

Roiber 25. Mär 2022

Wer Android kauft, kann schon mal einen Becher mit Aule vorbereiten. Dann hat er was...

Roiber 25. Mär 2022

Das ist er der Goldene Käfig von Google. Wer Geld spart und Google kauft statt Apple, den...



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