Teilkrankschreibung: Regierung will Kranksein neu definieren
Seit Jahrzehnten gilt in Deutschland ein simples Prinzip: Wer krank ist, fehlt auf der Arbeit vollständig. Die Bundesregierung will das ändern. Geplant ist die sogenannte Teilkrankschreibung(öffnet im neuen Fenster), die Ärzten erlauben soll, eine Arbeitsunfähigkeit zu 100, 75, 50 oder 25 Prozent festzustellen. Wer normalerweise eine 40-Stunden-Woche hat, könnte im entsprechenden Fall also beispielsweise 20 Stunden arbeiten – und gilt trotzdem als teilweise krank. Der zuständige Gesetzentwurf von CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken soll noch im April 2026 das Bundeskabinett passieren.
Drei Bedingungen für die Teilkrankschreibung
Die neue Regelung ist vor allem für längere Krankheitsfälle gedacht – konkret ab mehr als vier Wochen Ausfall. Damit sie greift, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Arzt stellt eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit fest, der Versicherte fühlt sich selbst dazu in der Lage und der Arbeitgeber stimmt zu. Verweigert der Arbeitgeber seine Zustimmung, bleibt die vollständige Krankschreibung bestehen. Ein Handwerker mit Rückenproblemen könnte in dieser Zeit etwa Bürotätigkeiten übernehmen, statt auf der Baustelle zu arbeiten.
An der Vergütung ändert sich in den ersten sechs Wochen zunächst nichts: der Arbeitgeber zahlt weiterhin das volle Gehalt. Danach teilen sich Arbeitgeber und Krankenkasse die Kosten: Der Arbeitgeber zahlt den Lohn für die tatsächlich geleisteten Stunden, die Kasse übernimmt das Krankengeld für den restlichen Ausfall.
Steigende Fehltage als Auslöser
Laut einer DAK-Analyse aus dem Jahr 2025(öffnet im neuen Fenster) entfielen auf jeden Beschäftigten in Deutschland durchschnittlich 19,5 Fehltage. Besonders auffällig: Psychische Erkrankungen stiegen um 6,9 Prozent. Genau hier sieht die Regierungskommission für Einsparungen im Gesundheitswesen einen möglichen Hebel.
Wer ist dagegen? – Gewerkschaften und Sozialverbände warnen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Reform ab. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel warnt vor zusätzlichem Druck auf erkrankte Beschäftigte(öffnet im neuen Fenster). Von echter Freiwilligkeit könne kaum die Rede sein, wenn seitens der Unternehmen Druck aufgebaut werden könne. Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD)(öffnet im neuen Fenster) äußert Bedenken: Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier gibt zu bedenken, dass ein zu früher Wiedereinstieg das Risiko längerer oder schwererer Erkrankungen erhöhen könne.
Nach dem Kabinettsbeschluss soll das Parlament über das Gesetz entscheiden.



