Teilgeständnis angekündigt: Showdown im Cyberbunker-Verfahren
Im Prozess um den Cyberbunker an der Mosel steht eine Wende bevor. Der angebliche Manager will ein Geständnis ablegen - zumindest teilweise.
Wenn am heutigen Donnerstag die acht Angeklagten des Cyberbunker-Verfahrens den Verhandlungssaal 70 des Trierer Landgerichts wieder verlassen, könnten sich die Zukunftsaussichten für einige von ihnen deutlich verschlechtert haben. Nach monatelangen, teils zähen Vernehmungen steht im Prozess am 58. Verhandlungstag eine Wende bevor: Obwohl es für eine Verurteilung der Angeklagten in zentralen Punkten bislang an Beweisen mangelt, hat der Anwalt des Cyberbunker-Managers Michiel R., Jens Schmidt, ein Teilgeständnis angekündigt. Es sei geplant, "eine teilgeständige Einlassung zu verlesen", bestätigte Schmidt auf Anfrage von Golem.de.
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Das Trierer Landgericht muss in dem Prozess die Frage klären, was die Betreiber des Cyberbunkers in Traben-Trarbach von den Machenschaften ihrer Kunden gewusst haben. In einem bislang einmaligen Verfahren wird dem Provider, einem sogenannten Bulletproof-Hoster, vorgeworfen, Beihilfe zu den Straftaten von Darknet-Marktplätzen wie Wall Street Market oder Flugsvamp geleistet zu haben. Doch eindeutige Beweise für eine solche aktive Unterstützung fehlen bislang.
Gefährdet er mögliche Freisprüche?
Entsprechend genervt zeigten sich die Anwälte der übrigen Angeklagten vor einer Woche in einer Verhandlungspause des Verfahrens. Der Vorsitzende Richter Günther Köhler habe schon angedeutet, die Angeklagten auf Basis der bisherigen Beweise und Aussagen kaum verurteilen zu können. Ein Geständnis, wie immer es ausfallen mag, könnte die Urteile daher beeinflussen. Nach Ansicht der Anwälte kocht der Manager R., der auf der Anklagebank den Eindruck eines seriösen Geschäftsmanns macht, in dem Verfahren sein eigenes Süppchen.
Anders als die übrigen Angeklagten hat der angebliche Cyberbunker-Manager schon ausgiebig im Prozess geplaudert. Allerdings hat er bislang eine Beihilfe im Sinne der Anklage bestritten.
Hostprovider müssen die Inhalte, die ihre Kunden auf den Servern speichern, nicht aktiv auf Rechtsverstöße hin überprüfen. Aber sie müssen reagieren, wenn sie auf illegale Inhalte hingewiesen werden oder ihnen diese Inhalte auf andere Weise bekannt werden. Das soll der Cyberbunker bewusst unterlassen haben. Daher wird den Angeklagten Beihilfe zu fast 250.000 Straftaten und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Wer hatte welche Funktion inne?
Das Gericht muss zudem die Frage klären, welcher der Angeklagten welche Funktion im Cyberbunker innehatte und von den illegalen Aktivitäten der Kunden gewusst haben könnte. Das dürfte in erster Linie den Cyberbunker-Begründer Herman Johan Xennt sowie Manager Michiel R. betreffen, aber auch die Administratoren Tom F. und Konstantin Z.
Die Rolle von Xennts Söhnen Xyonn und Yennoah O. erscheint eher diffus. Die Angeklagte Jaqueline B. war für die Buchhaltung zuständig. Ein 21 Jahre alter Angeklagter, der als einziger nicht in Untersuchungshaft sitzt, spielte in der Verhandlung am vergangenen Donnerstag überhaupt keine Rolle.
Medienberichten zufolge soll R. zumindest bereit sein, den Vorwurf einen bedingten Tatvorsatzes bei der Bildung der kriminellen Vereinigung einzuräumen. Das sagte sein Anwalt Jens Schmidt laut SWR. Doch die Generalstaatsanwaltschaft habe sich auf einen solchen Deal nicht einlassen wollen.
Ebenso wie frühere Verhandlungen zeigte die Vernehmung in der vergangenen Woche weniger, wie kriminell, sondern eher, wie dilettantisch die Angeklagten in Traben-Trarbach vorgegangen sind.
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Wozu auch legalisieren? Da die in Berlin sitzen, sitzen sie ja jetzt schon an der Quelle.
ich frage mich dann gerade, wie man das verzollen will. "haben sie was zum Verzollen...
Bisher klingt das eher nach Otto Waalkes oder Mensch Markus...