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Keylogger-Affäre: Ehemaliger taz-Redakteur rechtskräftig verurteilt

Ein taz-Redakteur, der seine Kollegen mit einem Keylogger ausspioniert hatte, ist rechtskräftig verurteilt worden. Die Entscheidung wurde in Abwesenheit des Mannes getroffen.
/ Hauke Gierow
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In der KeyloggerAffäre gibt es einen Strafbefehl. (Bild: Taz)
In der KeyloggerAffäre gibt es einen Strafbefehl. Bild: Taz

Das Amtsgericht Berlin hat gegen den ehemaligen taz-Redakteur Sebastian Heiser einen Strafbefehl und die Zahlung von 6.400 Euro verhängt, wie die Zeitung selbst berichtet(öffnet im neuen Fenster). Die Summe setzt sich zusammen aus 160 Tagessätzen à 40 Euro. Heiser war wegen Abfangens und Ausspähens von Daten in 14 Fällen angeklagt. An der Verhandlung nahm er selbst nicht teil. Kurz nach der Entdeckung des Keyloggers und seiner Entlassung bei der taz hatte er sich nach Südostasien abgesetzt, wo er bis heute lebt. Da Heiser keinen Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt hat, ist diese jetzt rechtskräftig.

Weil Heiser bei der Verhandlung nicht anwesend war, wurde zunächst kein Urteil erlassen, die Richterin wählte den Weg des Strafbefehls. Er ist damit vorbestraft. Sein Verteidiger Carsten Hoenig deutete an, dass sein Mandant von der Möglichkeit des Einspruchs keinen Gebrauch machen werde: "Ich gehe davon aus, dass Herr H. eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden möchte und daher auf den Einspruch verzichten wird", sagte er der taz.

Spionage gegen Praktikantinnen

Der ehemalige Mitarbeiter der Zeitung hatte seine Kollegen über mehr als ein Jahr hinweg mit Hilfe eines Keyloggers ausspioniert. Insgesamt waren 23 Personen betroffen, darunter 19 Frauen, von denen die meisten als Praktikantinnen bei der Zeitung arbeiteten. Es sollen sowohl Passwörter als auch E-Mails ausspioniert worden sein. Die taz hatte den Vorgang selbst intensiv untersucht und die Ergebnisse im vergangenen Jahr veröffentlicht.

Nachtrag vom 20. Februar 2017, 13:11 Uhr

Es wurde kein Einspruch gegen den Beschluss erhoben, damit ist die Entscheidung rechtskräftig, wie die taz berichtet(öffnet im neuen Fenster). Wir haben die Meldung enstprechend angepasst.


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