Tausende ohne Telekomnetz: "Bundesnetzagentur greift nicht durch"
Bärbel Höhn kritisiert, dass Tausende nach dem Anbieterwechsel von der Telekommunikationsversorgung abgeschnitten werden. Die Bundesnetzagentur greife nicht richtig mit Bußgeldern durch.
Mehrere Tausend Verbraucher haben nach einem Anbieterwechsel keine Telekommunikationsversorgung mehr. Über 4.000 Beschwerden von Kunden hat die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben behandelt, indem sie die Anbieter anschrieb und eine Lösung des Problems anmahnte.
Bärbel Höhn von den Grünen erklärte: "Es gibt immer noch so viele Beschwerden, weil die Bundesnetzagentur nicht richtig bei den Anbietern durchgreift und Bußgelder auf breiter Front verhängt. Die haben noch die Samthandschuhe an und die Kunden müssen das ausbaden. Es gibt ganz klar auch technische Probleme, die sind aber lösbar. Die beteiligten Telefonfirmen sind hier aber oft nicht die schnellsten, weil ihnen keiner im Nacken sitzt."
Drei Bußgeldverfahren seien eingeleitet worden. "Die Bundesnetzagentur hat sich im Zeitraum vom 1. Juni 2012 bis zum 30. Juni 2013 in insgesamt 4.048 Einzelfällen für Verbraucher gegenüber den betroffenen Anbietern für eine kurzfristige Beseitigung einer aufgrund eines Anbieterwechsels eingetretenen Versorgungsunterbrechung eingesetzt", heißt es in der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums (PDF) auf die Anfrage der Grünen-Fraktionsvizechefin.
Gegen drei Telekommunikationsanbieter seien Bußgeldverfahren eingeleitet worden, die bis zu 100.000 Euro betragen können.
Seit Mai 2012 gilt das neue Telekommunikationsgesetz: Zieht ein Telefonkunde um, kann er seinen alten Vertrag mitnehmen, ohne dass dessen Mindestlaufzeit von vorne beginnt. Beim Telefonanbieterwechsel muss die Umschaltung auf den neuen Anbieter innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Kommt es zu Problemen, muss der alte Anbieter die Versorgung des Kunden weiterhin gewährleisten.
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