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Tarifstreit: Schlichtung zwischen Gema und Diskobetreibern zugestellt

Im Tarifstreit zwischen der Gema und den Betreibern von Gaststätten gibt es einen ersten Vorschlag zur Schlichtung. Zum Inhalt des möglichen Kompromisses schweigen sich beide Parteien aber noch aus.
/ Nico Ernst
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Typischer DJ-Arbeitsplatz mit Promo-CDs und gebrannten Alben (Bild: Kacper Pempel/Reuters)
Typischer DJ-Arbeitsplatz mit Promo-CDs und gebrannten Alben Bild: Kacper Pempel/Reuters

Wie das Fachblatt Musikmarkt erfahren(öffnet im neuen Fenster) hat, gibt es einen ersten Schlichtungsvorschlag im Tarifstreit zwischen der Gema und dem Gaststättenverband Dehoga. Die beiden Parteien hatten nach einer Verschiebung der ursprünglich für den Januar 2013 vorgesehenen Tarifreform das Deutsche Patent- und Markenamt als zuständige Behörde für eine Schlichtung angerufen.

Das Amt hat den Einigungsvorschlag am 10. April 2013 auf den Postweg gebracht, berichtet Musikmarkt. Es ist also damit zu rechnen, dass sowohl Gema als auch auch Dehoga inzwischen Kenntnis vom Inhalt des ersten Schlichtungsversuchs haben. Weder die Tarifparteien noch das Patent- und Markenamt wollten sich vor der Zustellung zu dem Vorschlag äußern. Sollten beide Seiten der Schlichtung nicht zustimmen, so können sie den weiteren Rechtsweg beschreiten, die Sache landet dann zunächst vor dem Oberlandesgericht München.

Seit einem Jahr streiten sich die Gema und verschiedene Verbände von Gaststättenbetreibern, der Dehoga ist die größte Vertretung der Wirte. Im April 2013 hatte die Gema einseitig neue Tarife für die Nutzung von Musik verkündet, die von der kleinen Eckkneipe bis zur Großraumdiskothek deutliche Erhöhungen mit sich gebracht hätten. Gelten sollten die Tarife ab dem 1. Januar 2013, aber bereits kurz nach deren Bekanntgabe regte sich Widerstand.

Von Demonstrationen in Großstädten bis zu einer fünfminütigen Musikpause am Samstagabend in vielen Clubs reichten die Proteste, weil viele Veranstalter ihre Existenz bedroht sahen. Im Dezember 2012 eskalierte der Streit, nachdem auch die Wirtschaftsminister der Bundesländer eine Aussetzung der neuen Tarife gefordert hatten.

Dem kam die Gema nach und bot dem Dehoga einen ersten Kompromiss als Übergangsregelung an: Die bisherige Tarifstruktur gilt noch, seit dem 1. Januar 2013 müssen aber alle Musikveranstalter fünf Prozent mehr bezahlen – Diskotheken seit dem 1. April 2013 nochmals 10 Prozent mehr. Parallel dazu fordert die Gema erstmals auch von DJs Gebühren für die Vervielfältigung von Musik. Diese Forderung ist vom aktuellen Schlichtungsversuch nicht betroffen.


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