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Tablet: Vater muss 33.000 Euro für App-Käufe seines Sohnes zahlen

Ein Siebenjähriger hat Spieleinhalte für 33.000 Euro gekauft. Laut Landgericht Karlsruhe muss der Vater zahlen – er habe den Zugriff ermöglicht.
/ Peter Steinlechner
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Kind mit Tablet (Bild: Christopher Furlong/Getty Images)
Kind mit Tablet Bild: Christopher Furlong/Getty Images

Ein Vater aus Baden-Württemberg muss rund 33.000 Euro für In-App-Käufe seines siebenjährigen Sohnes zahlen. Das hat das Landgericht Karlsruhe (Az. 2 O 64/23) bereits Ende September entschieden, wie nun bekannt wurde(öffnet im neuen Fenster) .

Der Junge führte über etwa 20 Monate mehr als 1.200 Transaktionen in einem Mobile Game durch – teils für nur 99 Cent, teils für über 100 Euro. Insgesamt summierte sich der Betrag auf 33.748 Euro.

Bezahlt wurde über das Google-Play-Konto des Vaters, an das seine Kreditkarte gebunden war. Der Mann hatte das Tablet seinem Sohn überlassen, ohne die Zahlungsfunktion zu sichern oder ein Kinderprofil einzurichten. Als er die hohen Abrechnungen bemerkte, verlangte er von Google die Rückerstattung der Beträge.

Menge an Käufen hätte dem Vater auffallen müssen

Das Gericht wies die Klage ab: Die Einkäufe seien dem Vater zuzurechnen, weil er den Zugang über einen langen Zeitraum hinweg unkontrolliert gelassen habe.

Zur Begründung führte die Kammer an, er habe durch sein Verhalten den sogenannten Rechtsschein einer Anscheinsvollmacht gesetzt – also den Eindruck, dass der Sohn berechtigt sei, im Namen des Kontoinhabers zu handeln.

Die Vielzahl an Transaktionen über einen Zeitraum von fast zwei Jahren hätte ihm auffallen müssen. Wer Kindern ein Gerät mit hinterlegtem Zahlungsmittel überlasse, muss nach Auffassung der Richter sicherstellen, dass keine Käufe ohne Zustimmung erfolgen können.

Das Urteil gilt als deutliches Signal an Eltern: Wird ein digitales Endgerät ohne ausreichende Schutzmaßnahmen wie PIN-Abfrage oder Kindersicherung genutzt, kann der Kontoinhaber für alle damit getätigten Käufe haftbar gemacht werden – auch wenn diese von einem Kind vorgenommen wurden.


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