Swatch vs. Apple: "One more thing ..."

Steve Jobs war bekannt für sein "One more thing", Apple habe aber kein Recht darauf, den Satz exklusiv zu nutzen. Ein Gericht verwies auf den TV-Inspektor Columbo.

Artikel veröffentlicht am ,
"One more thing" stammt ursprünglich vom Fernseh-Ermittler Columbo.
"One more thing" stammt ursprünglich vom Fernseh-Ermittler Columbo. (Bild: MPTV/Reuters)

Ein Gericht in London hat entschieden, dass Apple nicht alleine den Satz "One more thing" verwenden darf - "eine Sache noch". Mit der Phrase hatte Steve Jobs seinerzeit am Ende von Pressekonferenzen unerwartet weitere Produkte angekündigt.

Der Schweizer Uhrenhersteller Swatch hatte den Satz in der jüngeren Vergangenheit ebenfalls verwendet, was Apple nicht gefiel. Wie Bloomberg berichtet, hat Richter Iain Purvis allerdings darauf verwiesen, dass Apple die Verwendung nicht untersagen kann.

Dabei verweist der Richter auf den fiktiven Fernseh-Ermittler Columbo: In seiner Rolle als schrulliger Inspektor hatte Peter Falk am Ende einer Folge stets eine letzte Frage mit den einleitenden Worten "One more thing" gestellt und den Mörder anschließend überführt. Ein vorheriges Gericht sei nach Ansicht von Richter Purvis in seiner Einschätzung zu weit gegangen, dass Swatch die Grenze zwischen passender und unpassender Nutzung einer geschützten Marke überschritten habe.

Apple und Swatch haben sich in der Vergangenheit bereits gestritten

In seiner Entscheidung verwies Richter Purvis darauf, dass Swatchs vorheriger Versuch, sich den Satz schützen zu lassen, durchaus ein Versuch gewesen sein könnte, Apple zu ärgern. Bereits in der Vergangenheit hatte der Uhrenhersteller Slogans genutzt, die nahe an welchen von Apple waren - etwa "Tick different", was an Apples "Think different" erinnert.

Verhindern könne Apple den Versuch einer Markenregistrierung im Falle von "One more thing" aber nicht. Apples Anwälte argumentierten, dass Swatchs Versuch, den Satz schützen zu lassen, arglistig gewesen sei. Das Unternehmen sprach davon, dass Swatch Apple trollen würde. Dem Richter zufolge konnte Apple aber keine aussagekräftigen Beispiele dafür nennen.

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User_x 30. Mär 2021

Das Patentrecht... HAHA, auch das Markenrecht... Was erleben wir denn Heutzutage...

Salzbretzel 30. Mär 2021

Ich würde es nicht als Trottel werten, ehr als Planlos Chaotisch. Er hatte keinen...

Dubu 30. Mär 2021

Als halber Columbo-Fan muss ich dem ja etwas widersprechen: Das "one more thing" kam...



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