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Das europäische Problem

Die Datenschutzorganisation Noyb(öffnet im neuen Fenster) sieht genau darin den Bruchpunkt des aktuellen Abkommens. Die Organisation mit Sitz in Wien geht regelmäßig gegen mutmaßliche Verstöße gegen europäisches Datenschutzrecht vor. In einem Schreiben (PDF-Dokument) an die EU-Kommission(öffnet im neuen Fenster) argumentierte Noyb, die Kommission habe die FTC im Data Privacy Framework faktisch wie ein US-Gegenstück zu einer unabhängigen europäischen Datenschutzbehörde behandelt.

Als Beleg dafür verwies Noyb darauf, dass die FTC im aktuellen Beschluss mehr als 250 Mal genannt werde. Private Streitbeilegungsstellen oder nur für einzelne Branchen zuständige Aufseher werden im Beschluss zwar ebenfalls erwähnt. Nach Darstellung von Noyb haben sie aber keine breite öffentliche Durchsetzungsfunktion, die die Rolle der FTC im Data Privacy Framework ersetzen könnte.

Datenflüsse bleiben vorerst erlaubt

Noyb forderte deshalb keinen sofortigen Abbruch aller Datenflüsse, sondern einen geordneten Ausstieg aus dem EU-US Data Privacy Framework. Die EU-Kommission soll nach Ansicht der Organisation die Aufhebung des Angemessenheitsbeschlusses vorbereiten und dafür Übergangsfristen für Bürger und Unternehmen vorsehen. Eine Klage gegen den Beschluss stellte Noyb zwar in Aussicht, beschrieb sie aber als letzte Option. Der geordnete Weg soll verhindern, dass Unternehmen erneut plötzlich vor einer weggefallenen Rechtsgrundlage stehen.

Bis zu einer solchen Entscheidung bleibt der Angemessenheitsbeschluss formal gültig. Datenübertragungen sind also nicht automatisch untersagt, solange die EU-Kommission den Beschluss nicht zurücknimmt oder der Europäische Gerichtshof ihn nicht aufhebt. Nicht personenbezogene Daten fallen ohnehin nicht unter die DSGVO, für notwendige Einzelfälle bleiben Ausnahmen möglich. Für Unternehmen ändert das aber wenig an der Unsicherheit, wenn sie dauerhaft auf US-Clouds oder Plattformdienste setzen.

Diese Unsicherheit betrifft laut Noyb nicht nur das Data Privacy Framework. Auch Standardvertragsklauseln und konzerninterne Datenschutzregeln könnten unter Druck geraten. Unternehmen müssen dabei prüfen, ob die Daten in den USA ausreichend geschützt sind. Diese Prüfung stützt sich laut Noyb häufig ebenfalls auf US-Kontrollstellen wie das Privacy and Civil Liberties Oversight Board (kurz PCLOB) oder den Data Protection Review Court. Sie sollen Kontrollen und Beschwerden rund um staatliche Zugriffe auf Daten absichern.

Die EU-Kommission wollte sich bislang nicht inhaltlich zu dem Urteil äußern. Ein Sprecher verwies laut dem EUobserver(öffnet im neuen Fenster) zunächst auf eine interne Prüfung der Entscheidung.


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