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Suno und Udio: Plattenlabels gegen Musik-KIs

Große Musiklabels wollen gegen KI -Unternehmen vorgehen. Der Vorwurf: Sie hätten geschützte Musik kopiert weiterverwertet, um Profit damit zu machen.
/ Oliver Nickel
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Plattenlabels wollen nicht, dass ihre Musik für das Training von KIs genutzt wird. (Bild: Pixabay.com)
Plattenlabels wollen nicht, dass ihre Musik für das Training von KIs genutzt wird. Bild: Pixabay.com / Pixabay-Inhaltslizenz

Auf KI basierende Musikgeneratoren wie Suno und Udio werden immer beliebter. Mit ihnen lassen sich verschiedene Musikstile per Textprompt generieren. Die Software integriert zudem von Usern übergebene Songtexte. Suno konnte so auch die Nutzungsbedingungen der MIT-Lizenz zu einer von Piano begleiteten Popballade umwandeln .

Musiklabels finden die Idee, viele Tausend Songs für KI-Trainings zu verwenden, jedoch nicht so gut . Firmen wie Sony Music, Atlantic Records, Capitol Records und Warner Records befänden sich aktuell im Rechtsstreit(öffnet im neuen Fenster) mit solchen KI-Unternehmen, berichtet das Magazin Torrentfreak(öffnet im neuen Fenster) . Der Vorwurf: Udio und Suno hätten viele Jahrzehnte an populärer Musik kopiert und damit KI-Modelle trainiert, um Profit herauszuschlagen.

Die beiden Unternehmen nutzten laut den Plattenlabels geschützte Musikaufnahmen ohne Zustimmung aus. Dienste wie Suno und Udio seien zudem eine Bedrohung, die "echte menschliche Kunstfertigkeit, die im Mittelpunkt des Urheberrechtsschutzes steht, verdrängen kann."

Bezug auf Fair Use

Die beiden KI-Unternehmen sehen das anders. KI-Modelle verhielten sich nicht anders als echte Menschen, indem sie klassische Musikstile analysierten und sich von erfolgreichen Künstlern inspirieren ließen. Das Ergebnis sind "Songs, die vorher nicht existiert haben" , heißt es in der Verteidigung(öffnet im neuen Fenster) . "Geistiges Eigentum kann sich auf eine bestimmte aufgezeichnete Wiedergabe eines Liedes in einem dieser Genres oder Stile beziehen. Aber nicht auf das Genre oder den Stil selbst" , heißt es weiter.

Die beiden verteidigenden Parteien beziehen sich auf das US-amerikanische Fair-Use-Recht, mit dem urheberrechtlich geschützte Werke im richtigen Kontext für eigene Zwecke verwendet werden dürfen. Gemäß diesem Gesetz durfte bereits Google viele Tausend Bücher kopieren und daraus einen kommerziellen Suchindex generieren. "Die Entwicklung eines Tools für das Kreieren von Musik, indem wir die Bausteine verschiedener Stile analysieren, ist ein wesentlicher Fair-Use-Ansatz im Sinne der seit Langem bestehenden und ungebrochenen Urheberrechtsdoktrin" , sagen die Verteidiger.

Währenddessen hält der Rechtsstreit zwischen den Parteien an. Ein Urteil oder eine außergerichtliche Einigung gibt es bisher noch nicht.


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