Suchtgefahr für Minderjährige: EU-Kommission prüft Facebook und Instagram
Die EU-Kommission hat ein weiteres Verfahren gegen den US-Konzern Meta eingeleitet. Es werde befürchtet, dass die Systeme von Facebook und Instagram, einschließlich ihrer Algorithmen, bei Kindern ein Suchtverhalten auslösen und sogenannte Kaninchenloch-Effekte hervorrufen könnten. Darüber hinaus zeigt sich die Kommission in einer Mitteilung vom 16. Mai 2024(öffnet im neuen Fenster) besorgt über die von Meta eingeführten Methoden zur Alterskontrolle und -verifizierung.
Große Plattformen wie Facebook, X, Instagram oder Tiktok müssen seit August 2023 die Vorgaben des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act/DSA) erfüllen. Zu den Auflagen gehört die Erstellung von Risikobewertungen.
Das nun eröffnete Verfahren stützt sich der Mitteilung zufolge "auf den Risikobericht von Meta, die Antworten von Meta auf die förmlichen Auskunftsersuchen der Kommission (zum Jugendschutz und zur Methodik der Risikobewertung), öffentlich zugängliche Berichte sowie die eigene Analyse der Kommission" .
Das Verfahren soll bewerten, inwieweit Facebook und Instagram die Vorgaben des DSA zur Risikoeinschätzung und -minimierung einhalten. Ebenfalls werde überprüft, ob Meta den Zugang von Minderjährigen zu ungeeigneten Inhalten ausreichend einschränke, was vor allem die von Meta verwendeten Instrumente zur Altersüberprüfung betreffe. Diese seien möglicherweise "nicht angemessen, nicht verhältnismäßig und nicht wirksam" .
Zweites Verfahren gegen Meta
Ein weiterer Punkt betreffe demnach die Verpflichtung, "geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Minderjährige zu gewährleisten" . Das gelte insbesondere mit Blick auf Datenschutzeinstellungen für Minderjährige als Teil der Gestaltung und Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme.
Nach Inkrafttreten des DSA leitete die Kommission bereits mehrere Verfahren ein. So wird seit April 2024 bereits geprüft, ob sich Facebook und Instagram im Umgang mit politischer Werbung nicht an europäische Regeln halten . Weitere Verfahren betreffen die Videoplattform Tiktok und den Kurznachrichtendienst X .
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