Suchmaschine und Datenschutz: Google plant Alles-ablehnen-Button für Cookies
Google will das Ablehnen von Cookies in der hauseigenen Suchmaschine weniger kompliziert machen - auf Druck von Datenschützern.

Das Internetunternehmen Google will seine Cookie-Banner nach Aufforderung des Hamburger Datenschutzbeauftragten mit einem Alles-ablehnen-Button ausstatten. "Google hat uns mitgeteilt, dass sie jetzt weltweit diesen Alles-ablehnen-Button Stück für Stück etablieren wollen", sagte Hamburgs oberster Datenschützer Thomas Fuchs bei der Vorlage des Tätigkeitsberichts seiner Behörde für 2021.
Start sei wohl in Frankreich, wo bereits im Januar 2022 Bußgelder gegen Google und Facebook verhängt worden sind. Google musste 150 Millionen Euro Strafe zahlen, bei Facebook waren es 60 Millionen Euro. Nach dem Start in Frankreich soll die Neuerung relativ bald auch nach Deutschland kommen. Ein genauer Termin dafür ist nicht bekannt.
"Die gute Nachricht ist, dass es jetzt eine schriftliche Zusage von Google gibt", diesen Button zeitnah zu programmieren und dann als Standard zur Verfügung zu stellen, betonte Fuchs. Denn viele seien von Cookie-Bannern extrem genervt, klickten diese einfach weg, indem sie ihnen zustimmten.
Das Ablehnen von Cookies oft zu kompliziert
Wollten Anwender die Cookies ablehnen, müssten sie meist sehr tief in Auswahlmechanismen hineingehen, sagte Fuchs. "Deswegen ist es von großer Bedeutung, dass jeder, der im Internet surft, auch die Möglichkeit haben muss, gleich auf der ersten Ebene (...) die Verwendung seiner Daten insbesondere für Werbezwecke ablehnen zu können."
Fuchs verkündete, auch auf Facebook zuzugehen. Er ist für beide Unternehmen zuständig, weil sich ihre Deutschlandzentralen in Hamburg befinden.
Strafe für Vattenfall
Nach Angaben des Hamburger Datenschützers habe es mehr als 4.000 Beschwerden gegeben, denen allen nachgegangen worden sei. Das höchste Bußgeld in Höhe von rund 900.000 Euro sei 2021 gegen den Energieunternehmen Vattenfall verhängt worden, weil das Unternehmen Kundendaten abgeglichen habe, ohne dies vorher transparent zu machen.
Im Privatbereich sei vor allem das heimliche Filmen unter den Rock von jungen Frauen sanktioniert worden, das inzwischen auch eine Straftat sei.
Datenschutz vs. bayerisches Innenministerium
Skeptisch zeigte sich Fuchs beim Plan des bayerischen Innenministeriums, der Polizei ein "verfahrensübergreifendes Recherche- und Analysesystem" der US-Firma Palantir zur Verfügung zu stellen. Der Freistaat habe einen entsprechenden Rahmenvertrag mit Palantir abgeschlossen, dem sich nun auch andere Länder wie Hamburg anschließen könnten. Da treffe es sich gut, dass der Paragraf 49 des Hamburgischen Gesetzes zur Datenverarbeitung der Polizei derzeit beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand stehe.
Im Kern gehe es darum, ob das Gesetz bestimmt genug sei, also keine Schlupflöcher für weitergehende Datenerfassungen zulasse. "Da gibt es berechtigte Zweifel dran", sagte Fuchs. Gleiches gelte für die Pläne aus Bayern. So erkläre das Innenministerium in München zwar, dass die Datenanalysen zum Kampf etwa gegen Kinderpornografie und Terrorismus nötig seien. "Es gibt aber kein bayerisches Gesetz, wo drinsteht, dass die Software nur bei besonders schweren Straftaten eingesetzt wird."
Fuchs betonte, bei diesen Analysesystemen gehe es um extrem sensitive Daten. "Das Problem ist, dass verschiedenste Daten, die in verschiedenen Polizeisystemen vorhanden sind, durch dieses Verfahren miteinander verknüpft werden." Dadurch könnten etwa Informationen aus der Terrorismusdatei, aus der Sportgewalttäterdatei und der allgemeinen Straßenverkehrsdatei in Bezug zueinander gesetzt werden.
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