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Suchmaschine: Google haftet für KI-Übersichten

Google muss für fehlerhafte KI-Antworten geradestehen. Das Urteil könnte Folgen für den Umgang mit KI-Inhalten im Internet haben.
/ Tobias Költzsch und dpa
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Googles KI-Suchergebnisse unterscheiden sich dem Gericht zufolge von bloßen Links. (Bild: Google)
Googles KI-Suchergebnisse unterscheiden sich dem Gericht zufolge von bloßen Links. Bild: Google

Der Suchmaschinenbetreiber Google kann für falsche Antworten, die von seiner hauseigenen KI generiert werden, in direkte Haftung genommen werden. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer am Landgericht München I entschieden(öffnet im neuen Fenster). Das möglicherweise wegweisende Urteil für die digitale Welt ist bisher nicht rechtskräftig, da das Unternehmen Rechtsmittel einlegen kann.

Im konkreten Fall klagten zwei Münchner Verlage gegen den Internetkonzern. Googles Übersicht mit KI brachte die Unternehmen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, unseriösen Geschäftspraktiken und Abo-Fallen in Verbindung. Die KI vermischte dabei Informationen über andere, tatsächlich dubiose Unternehmen mit den klagenden Parteien und erfand Zusammenhänge, die in den von Google verlinkten Quellen überhaupt nicht existierten.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob eine KI-Suchübersicht rechtlich genauso zu behandeln ist wie klassische Suchergebnisse. Google argumentierte, dass das Unternehmen nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich sei und sich die Inhalte Dritter in der Übersicht nicht zu eigen mache.

KI-Zusammenfassung ist mehr als bloße Anzeige von Links

Das Landgericht wies diese Argumentation zurück. Es entschied, dass es sich bei der KI-Zusammenfassung nicht um eine bloße Anzeige oder Verlinkung von Suchergebnissen handelt, sondern um einen eigenen, der Suchmaschinenbetreiberin zurechenbaren Inhalt. Da die KI die Ergebnisse in eigenen Worten zusammenfasse, inhaltlich auswerte und strukturiert präsentiere, schaffe Google völlig eigenständige, neue Aussagen, die über die bloßen Links hinausgingen.

Entsprechend greife hier auch nicht die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), welche Suchmaschinenbetreiber bei der reinen Auflistung von Drittinhalten vor einer direkten Haftung schütze. Auch Googles Verteidigungslinie, die Nutzer könnten die Quellen ja selbst anhand der Links überprüfen und wüssten ohnehin, "dass den mit KI generierten Informationen nicht blind vertraut werden dürfe", ließ das Gericht nicht gelten.

Das Gericht untersagte dem Konzern die weitere Verbreitung der falschen Behauptungen und verurteilte ihn zur Übernahme von 80 Prozent der Verfahrenskosten. Google will prüfen, ob Rechtsmittel eingelegt werden.


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