Studie: Wenn Daten schon vor dem Senden weitergegeben werden

Noch bevor Nutzer ein Formular auf mancher Webseite abgeschickt haben, landen E-Mail-Adresse oder Passwort bei Trackingdiensten.

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Trackingdienste wissen, was eingetippt wird.
Trackingdienste wissen, was eingetippt wird. (Bild: Thomas Lefebvre/Unsplash)

Formulare sind im Web allgegenwärtig. Doch bevor die Nutzer auf Senden geklickt haben, werden die Eingaben in einigen Fällen bereits mit Trackingdiensten von Drittanbietern geteilt. Das hat eine Studie der Universitäten Leuven (Belgien), Radboud (Niederlande) und Lausanne (Schweiz) herausgefunden.

Untersucht wurden die 100.000 beliebtesten Webseiten. In drei Prozent der Fälle wurden die Daten bereits vor einem Klick auf den Sendebutton mit anderen Dienste geteilt. Zuerst berichtete das Onlinemagazin Bleepingcomputer.

Demnach verwenden etliche von den Webseitenbetreibern integrierte Trackingdienste Skripte, die in einem Formular Tastenanschläge registrieren und den Inhalt speichern beziehungsweise übermitteln. Dabei werden auch persönliche Daten wie E-Mail-Adressen, Nutzernamen, Passwörter oder sogar Nachrichten, die die Nutzer verschicken wollten oder verschickt haben, an die Trackingdienste übermittelt. Die Nutzer dürften jedoch üblicherweise davon ausgehen, dass die Daten erst nach einem Klick auf den Senden-Button und nicht an Dritte übermittelt werden.

Ihre Ergebnisse veröffentlichten die Forscher sowohl auf einer Webseite als auch in einem Paper. Demnach leiteten unter anderem Shopify.com, Facebook.com, Gravatar.com, Bose.com, Bmw.de und Trello.com die E-Mail-Adresse ihre Nutzer an Trackingdienste weiter - noch bevor die Nutzer auf Senden geklickt hatten oder mittels eines Cookiebanners etwaigem Tracking zugestimmt hatten. Teils wurden die E-Mail-Adressen zuvor gehasht, teils wurden sie wie beispielsweise bei Gearbest.com im Klartext übertragen.

Verstöße gegen die DSGVO

Insgesamt fanden die Forscher 1.844 Webseiten, die bei einem Aufruf mit einer IP-Adresse aus der EU E-Mail-Adressen vor dem Absenden eines Formulars an Trackingdienste weitergaben. Laut der Studie verstößt die E-Mail-Exfiltration durch Drittanbieter gegen mindestens drei Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): das Transparenzprinzip, das Zweckbindungsprinzip und das Vorhandensein einer Einwilligung.

Wurden die Webseiten mit einer IP-Adresse aus den USA aufgerufen - also außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO - stieg die Anzahl der Seiten auf 2.950, darunter beispielsweise Theverge.com und Businessinsider.com. Der Trackingdienst von Yandex soll auf etlichen Webseiten zudem Passwörter im Klartext gesammelt haben - bei Webseitenbesuchen aus den USA, aber auch aus Europa. Zu den häufig entdeckten Trackingdiensten, an welche die Daten übermittelt wurden, zählten unter anderem Liveramp, Taboola und Adobes Bizible.

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