Stromförderung: Knapper Strom, hohe Preise
Wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung(öffnet im neuen Fenster) (Paywall) berichtet, hat die Fraktion von CDU/CSU im Bundestag ein Papier mit Forderungen zur Umgestaltung der Förderung des Windkraft- und Solarenergieausbaus zusammengestellt. Unter den insgesamt 86 Punkten dieses Papiers finden sich mehrere, die das jetzige Modell insgesamt anzweifeln.
Unter anderem soll laut dem Vorschlagspapier die Förderung der erneuerbaren Energieanlagen bis 2045 auslaufen. Das wäre der Zeitpunkt, an dem die Energiewende abgeschlossen sein soll. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass schon im kommenden Jahr die Förderdauer von 20 Jahren abgesenkt werden müsste. Ein Windrad, das erst 2035 errichtet wird, bekäme dann nur noch 10 Jahre lang eine gesicherte Förderung. Danach müsste der Markt allein die Preise regeln.
Zudem sollten die Mengenvorgaben für den Zubau – bei Windkraft sind es aktuell 10.000 Megawatt pro Jahr – nicht mehr staatlich festgelegt werden. Stattdessen müsste sich die Menge an der Nachfrage orientieren. Im Papier steht, dass die Erhöhung der Erzeugungsleistung kein Selbstzweck sei.
Förderung greift nur bei Überangebot und fehlender Flexibilität
Das stimmt soweit natürlich, aber die Erhöhung der Erzeugungsleistung dämpft zum einen den Strompreis, zum anderen wird sie dem steigenden Bedarf gerecht, der aufgrund der aktuellen Entwicklung zu erwarten ist. Mobilität und Wärmeerzeugung werden elektrifiziert. Allein diese Bereiche machen knapp die Hälfte des deutschen Energiebedarfs aus und sind noch von fossilen Energieträgern abhängig.
Allein deshalb muss in einem gewissen Rahmen garantiert werden, dass die Stromerzeugung mit dem Bedarf mithält. Deshalb gibt es die von der Bundesnetzagentur durchgeführten Auktionen, bei denen ein Mindestabnahmepreis für erzeugten Strom aus Wind und Sonne garantiert wird. Diesen Mindestpreis, der derzeit bei 5 Cent je Kilowattstunde angesetzt ist, gibt es aus dem einfachen Grund, weil die Investition bei erneuerbaren Energien beim Bau am höchsten ist.
Und zahlen muss der jeweilige Netzbetreiber für den Strom nur, wenn der Börsenpreis niedriger ist oder die Anlage wegen eines Netzengpasses abgeschaltet werden muss. Eine flexiblere Nutzung und der Netzausbau sollen letzteres in Zukunft möglichst überflüssig machen.
Der Golem-Blick
Fraglich ist zudem, wie das Unionspapier zwei widerstrebende Ziele zusammenbringen will: Der Preis für Energie soll sinken, aber der Strommarkt soll von einer Förderung befreit werden, die zu einem verlässlichen Anstieg der Erzeugungsleistung führt. Genau diese Förderung erhöht damit das Angebot, der Preis sinkt.
Überlässt man dies dem freien Markt, dürfte sich alsbald die Logik des Mineralölmarkts einstellen. Bei einem knappen Angebot steigen die Preise und entsprechend die Gewinne aus der Stromerzeugung.
Bei Strom, der laut Energiewirtschaftsgesetz(öffnet im neuen Fenster) möglichst preisgünstig, verlässlich und umweltverträglich zur Verfügung gestellt werden soll, stößt das Prinzip von Angebot und Nachfrage an seine Grenzen. Zumal die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Preisbildung am Markt gar nicht betroffen ist. Er wird nur niedriger ausfallen als bei einer unnötigen Verknappung aufgrund einer verschleppten Energiewende.
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